Deutsche Tageszeitung - Nach Urteil: Vergabe von 5G-Frequenzen soll "zügig" neu aufgerollt werden

Nach Urteil: Vergabe von 5G-Frequenzen soll "zügig" neu aufgerollt werden


Nach Urteil: Vergabe von 5G-Frequenzen soll "zügig" neu aufgerollt werden
Nach Urteil: Vergabe von 5G-Frequenzen soll "zügig" neu aufgerollt werden / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Als Konsequenz aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln will die Bundesnetzagentur die Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen "zügig" neu aufrollen. Das teilte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, am Donnerstag in Bonn mit. Zuvor hatte demnach das Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Gerichtsentscheid zurückgewiesen.

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Das Kölner Gericht hatte seine Entscheidung vom August 2024 damit begründet, dass das Bundesverkehrsministerium unter dem damaligen Minister Andreas Scheuer (CSU) "massiv" und "rechtswidrig" Einfluss auf die Netzagentur genommen habe. Kleinere Mobilfunkanbieter sahen sich dadurch benachteiligt. (Az. 1 K 1281/22 (vormals 9 K 8489/18) und 1 K 8531/18).

Die Zurückweisung der Beschwerde gegen den Kölner Gerichtsentscheid wurde der Bundesnetzagentur deren Mitteilung zufolge an diesem Donnerstag zugestellt. Damit ist das Kölner Urteil rechtskräftig und die Agentur damit zu einer Neubescheidung der 5G-Lizenzen verpflichtet. Die Anbieter Freenet und Ewe Tel hatten gegen die damalige Vergabeentscheidung geklagt und verlangt, die versteigerten Frequenzen zu niedrigeren Preisen mitnutzen zu können.

"Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts stärkt die Rolle der Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde", erklärte dazu Müller. "Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Mobilfunknetze in Deutschland weiterhin zügig ausgebaut werden." Sowohl die 5G-Frequenzvergabeentscheidung als auch die bestehenden Frequenzzuteilungen an die Unternehmen blieben unverändert wirksam, solange sie nicht von der Bundesnetzagentur aufgehoben oder geändert würden, stellte Müller weiter klar.

Im Detail geht es in dem Streit um die sogenannte Diensteanbieterverpflichtung: Die großen Anbieter mit eigenem Netz - namentlich die Telekom, Vodafone und Telefónica - würden damit verpflichtet, kleineren Anbietern, die nicht über eigene Netzinfrastruktur verfügen, zu regulierten Preisen die Nutzung der Frequenzen über ihre Netze zu erlauben. Dies hatte Scheuer laut Medienberichten gezielt verhindern wollen.

Wie aus dem Kölner Urteil hervorging setzten sich Scheuer und weitere Mitglieder der Bundesregierung, etwa Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Kanzleramtsminister Helge Braun (beide CDU), statt für die Diensteanbieterverpflichtung vor allem für strengere Versorgungsverpflichtungen für die Netzbetreiber ein. Sie erwarteten, dass die großen Anbieter im Gegenzug mehr Funkmasten für ein besseres Netz bauen würden.

Die vier Unternehmen, die schließlich 5G-Lizenzen ersteigerten - neben den drei großen Anbietern auch das Unternehmen 1&1 - sicherten daraufhin eine Abdeckung mit schnellem Internet von 98 Prozent der Haushalte zu. Bei der Mitnutzung ihrer Netze wurde ihnen hingegen lediglich auferlegt, dass sie mit kleineren Anbietern verhandeln müssen. In der Praxis führte dies dazu, dass kleinere Mobilfunkanbieter 5G-Tarife noch heute nur zu höheren Preisen anbieten können.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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