Deutsche Tageszeitung - Merz will wegen Rentenstreit nicht die Vertrauensfrage stellen

Merz will wegen Rentenstreit nicht die Vertrauensfrage stellen


Merz will wegen Rentenstreit nicht die Vertrauensfrage stellen
Merz will wegen Rentenstreit nicht die Vertrauensfrage stellen / Foto: © AFP/Archiv

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht im Rentenstreit mit der Jungen Union keinen Anlass für eine Vertrauensfrage im Bundestag. Das sei keine Option für Merz, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille am Montag in Berlin. Derzeit liefen "Gespräche innerhalb der Koalition zwischen den Fraktionen, zwischen der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen, um da zu einer Lösung zu kommen", sagte Hille weiter. Er verwies auf den einstimmigen Kabinettsbeschluss zu dem Rentenpaket.

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Merz selbst hatte sich am Sonntag zuversichtlich gezeigt, dass es zu einer baldigen Einigung kommt. "Wir führen die Gespräche so, dass wir zu einem guten gemeinsamen Ergebnis kommen", sagte Merz TV-Sender Welt. Auf die Frage, ob er an dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung festhalte oder ob sich noch etwas ändern könne, sagte der Kanzler: "Der Vorschlag liegt im Bundestag und liegt dort zur Abstimmung. Und bis dahin werden wir weitere Gespräche führen."

Hintergrund des Streits ist die Forderung vor allem jüngerer Unionspolitiker, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Rente noch zu verändern. Sie wehren sich dagegen, dass dort nicht nur das Rentenniveau bis 2031 bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben wird, sondern dass dies auch danach zu einem höheren Ausgangsniveau für die Entwicklung der Rente in den Folgejahren führen würde. Die SPD beharrt hingegen auf dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf. Union und SPD sind für eine eigene Mehrheit im Bundestag aber auf Stimmen der Jungen Gruppe der Union angewiesen.

Mit der Vertrauensfrage nach Artikel 68 Grundgesetz kann der Bundeskanzler sich vergewissern, ob seine Politik mehrheitlich im Bundestag unterstützt wird. Die Vertrauensfrage kann dabei mit einer Sachfrage wie einem Gesetzentwurf verbunden werden. Findet der Antrag keine Mehrheit, kann der Bundespräsident innerhalb von 21 Tagen auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag auflösen. Es käme dann zu Neuwahlen, außer das Parlament wählt einen neuen Bundeskanzler.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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