Deutsche Tageszeitung - Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich

Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich


Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich
Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich / Foto: © AFP

Die Fluggesellschaft Eurowings hat bei der Flugbuchung einem Gerichtsurteil zufolge Verbraucherinnen und Verbraucher mit Angaben über den CO2-Ausgleich von Flugreisen in die Irre geführt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte der Airline, bei Online-Ticketkäufen auf bestimmte Art und Weise mit der Kompensation von CO2-Emissionen zu werben, wie das Gericht am Freitag erklärte. Damit gab es der Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. (Az. I-20 U 38/25)

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Bei der Online-Flugbuchung konnten Kunden bei Eurowings ein Zusatzangebot für neun Euro auswählen. "Sie können jetzt die CO2-Emissionen Ihres Fluges durch den Beitrag zu hochwertigen Klimaschutzprojekten kompensieren", warb das Unternehmen unter anderem dem Gericht zufolge. "Die Zukunft des CO2-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt", habe es an einer weiteren Stelle geheißen. Auch bot Eurowings demnach an, mit einer weiteren Zahlung "Sustainable Aviation Fuel", also "nachhaltiges Kerosin", zu unterstützen.

Der vzbv argumentierte laut Gericht, Verbraucherinnen und Verbraucher würden die Angaben so verstehen, dass der Flug klimaneutral erfolge. Es sei nicht allgemein bekannt, dass außer CO2 noch weitere klimaschädliche Gase ausgestoßen würden. Eurowings war dem Gericht zufolge der Auffassung, dass erkennbar sei, dass nur der CO2-Ausstoß kompensiert werde.

Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage im Mai noch abgewiesen. Das Oberlandesgericht hingegen änderte das frühere Urteil nun teils ab. Die Angaben von Eurowings seien "zwar objektiv richtig, führten aber bei einem erheblichen Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher zu der Fehlvorstellung, klimaneutral zu reisen", begründeten die Richter den Angaben zufolge ihre Entscheidung. Die Werbung mit "Sustainable Aviation Fuel" sah das Gericht nicht als irreführend an.

Wie das Gericht weiter mitteilte, wurde eine Revision nicht zugelassen, denn wegen einer neuer Rechtslage wäre die Werbung "ab September 2026 in jedem Falle unzulässig". Dagegen kann Eurowings Beschwerde erheben.

Die Fluggesellschaft war im November unter den 21 europäischen Airlines, die sich gegenüber der EU-Kommission dazu verpflichteten, künftig bestimmte Angaben über den CO2-Ausgleich von Flugreisen zu unterlassen.

(W.Budayev--DTZ)

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