Deutsche Tageszeitung - EU-Kommission verhängt einstweilige Maßnahmen gegen US-Chiphersteller Broadcom

EU-Kommission verhängt einstweilige Maßnahmen gegen US-Chiphersteller Broadcom


EU-Kommission verhängt einstweilige Maßnahmen gegen US-Chiphersteller Broadcom
EU-Kommission verhängt einstweilige Maßnahmen gegen US-Chiphersteller Broadcom / Foto: ©

Die EU-Kommission hat das US-Unternehmen Broadcom aufgefordert, eine Reihe wettbewerbsschädigender Praktiken unverzüglich einzustellen. Andernfalls "würden sich höhere Preise für Kunden und europäische Konsumenten ergeben", sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch. Das wettbewerbswidrige Verhalten Broadcoms könnte "den Wettbewerb schwer und irreversibel schädigen".

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Broadcom ist weltweit führend bei der Entwicklung von Chipsätzen für Digitaldecoder, Modems und WLAN-Geräte. Die Kommission hatte im Juni ein kartellrechtliches Verfahren gegen das Unternehmen eingeleitet, weil sie davon ausgeht, dass Broadcom diese Marktposition ausnutzt. Die Untersuchung laufe zwar noch, aber "auf den ersten Blick" habe sich der Verdacht bestätigt, erklärte die Kommission.

Broadcom schließt demnach Verträge ab, die die Abnehmer verpflichten, Chips für alle ihre Produkte ausschließlich bei Broadcom zu kaufen, oder zumindest kommerzielle Vorteile im Ausgleich für die ausschließliche Abnahme gewähren. Diese Praktiken könnten, "wenn sie nicht unterbunden werden", zum Beispiel die bevorstehende Einführung des WiFi-6-Standards für Modems und TV-Decoder beeinträchtigen, warnte die Brüsseler Behörde.

Es ist das erste Mal seit 18 Jahren, dass die EU-Kommission von ihrem Recht Gebrauch macht, bei Wettbewerbsverstößen einstweilige Maßnahmen gegen Unternehmen anzustrengen. Zuletzt tat sie dies im Jahr 2001 im Streit mit dem Marktforschungsunternehmen IMS Health. Damals war die Entscheidung allerdings später vom Europäischen Gerichtshof kassiert worden.

Auch Broadcom kündigte unverzüglich an, die Richter in Luxemburg einzuschalten. In der Zwischenzeit werde das Unternehmen der Anordnung der Kommission jedoch Folge leisten.

(A.Stefanowych--DTZ)

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