Deutsche Tageszeitung - Eltern mit Geldsorgen zweifeln häufiger an Erfüllung von Bedürfnissen bei Kindern

Eltern mit Geldsorgen zweifeln häufiger an Erfüllung von Bedürfnissen bei Kindern


Eltern mit Geldsorgen zweifeln häufiger an Erfüllung von Bedürfnissen bei Kindern
Eltern mit Geldsorgen zweifeln häufiger an Erfüllung von Bedürfnissen bei Kindern / Foto: © AFP/Archiv

Eltern mit finanziellen Sorgen zweifeln einer Studie zufolge häufiger daran, den Bedürfnissen ihrer Kinder vollständig gerecht zu werden. Vor allem Alleinerziehende, die ihr Gehalt als zu niedrig empfinden, sind davon betroffen, wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB) am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte.

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Kinder seien nicht grundsätzlich ein Armutsrisiko, erklärte Studienautorin Pauline Kleinschlömer vom BIB. "Entscheidend ist vielmehr, in welcher Familienform sie aufwachsen", fügte sie hinzu. Neben kinderreichen Familien seien vor allem Alleinerziehende armutsgefährdet. Diese Gruppen empfinden sich selbst am stärksten als arm.

Diese Selbsteinschätzung hat laut der Studie Auswirkungen auf den Familienalltag. Alleinerziehende, die sich als finanziell belastet ansehen, haben häufig das Gefühl, ihren Kindern nicht gerecht zu werden. In bestimmten Familienformen reicht das Einkommen trotz Arbeit teilweise nicht aus, um eine Armutsgefährdung zu vermeiden. Alleinerziehende Frauen arbeiten laut Studie besonders oft in Vollzeit, trotzdem sind sie am stärksten gefährdet, in die Armut zu rutschen.

Erwerbstätigkeit könne nur zur Vermeidung von Armut beitragen, wenn es verlässliche und flexible Angebote für die Kindertagesbetreuung gebe. Rund 27 Prozent der Alleinerziehenden und 33 Prozent der armutsgefährdeten Familien finden laut BIB aber keinen Betreuungsplatz, obwohl sie einen brauchen.

Auch die finanzielle Unterstützung sei zentral. Gerade Alleinerziehende und kinderreiche Familien benötigten eine Kombination aus bedarfsgerechter Betreuung und wirksamen staatlichen Transferleistungen, erklärte Studienmitautor Jan Brülle.

(V.Korablyov--DTZ)

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