Deutsche Tageszeitung - BGH prüft Freisprüche von drei früheren Deutsche-Bank-Chefs

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

BGH prüft Freisprüche von drei früheren Deutsche-Bank-Chefs


BGH prüft Freisprüche von drei früheren Deutsche-Bank-Chefs
BGH prüft Freisprüche von drei früheren Deutsche-Bank-Chefs / Foto: ©

Mehr als 17 Jahre nach der Pleite des Medienkonzerns Kirch beschäftigt die Rolle der Deutschen Bank den Bundesgerichtshof (BGH). Der erste Strafsenat des BGH verhandelte am Dienstag über die Freisprüche der früheren Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs in einem Zivilprozess um die Pleite. Das Urteil soll am Donnerstag kommender Woche verkündet werden. (Az. 1 StR 219/17)

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Das Landgericht München I hatte die drei ehemaligen Top-Manager im April 2016 in einem Strafprozess freigesprochen. Ihnen wurde vorgeworfen, sich in einem vorherigen Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht München abgesprochen und unwahre Angaben gemacht zu haben, um einen Schadenersatzanspruch Kirchs zu verhindern. Das Landgericht sah allerdings letztlich keine Beweise dafür.

Hintergrund des Rechtsstreits um die Pleite des Medienkonzerns war der Vorwurf des inzwischen verstorbenen Medienmoguls Leo Kirch, der frühere Deutsche-Bank-Chef Breuer habe im Jahr 2002 mit einem Interview gezielt seine Pleite verursacht. Dieser äußerte sich dabei kritisch zur Kreditwürdigkeit Kirchs. Der Medienkonzern forderte mehr als zwei Milliarden Euro Schadenersatz, die Bank zahlte schließlich außergerichtlich 925 Millionen Euro.

Gegen die Freisprüche in dem Strafprozess gegen die drei Top-Manager legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft beantragte in der mündlichen Verhandlung vor dem BGH, die Urteile des Landgerichts München aufzuheben und den Fall an eine andere Kammer des Gerichts zu verweisen. Er führte zur Begründung zahlreiche Einzelpunkte an, mit denen sich die Münchner Richter aus seiner Sicht nicht ausreichend auseinandergesetzt haben. Im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof werden keine neuen Beweise erhoben, es wird stattdessen nur das vorherige Urteil auf Mängel überprüft.

Die Anwälte der drei früheren Manager beantragten, die Revision zurückzuweisen. Das Landgericht München habe mit "außerordentlicher Sorgfalt" Einzelheiten in dem Fall zusammengetragen, sagte der Anwalt Ackermanns, Eberhard Kempf. Keine der Überlegungen der Bundesanwaltschaft habe die Kraft, dieses Urteil im Revisionsverfahren zu Fall zu bringen. Ackermann, Breuer und Fitschen waren nicht selbst zur Verhandlung nach Karlsruhe gekommen. Allerdings waren die drei Top-Manager und die Deutsche Bank durch insgesamt zwölf Anwälte vertreten.

Ihre Entscheidung wollen die Bundesrichter bereits in der kommenden Woche am 31. Oktober verkünden. Sollte das Urteil des Landgerichts München Bestand haben, dürfte dies auch das Ende der jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen um die Kirch-Pleite bedeuten.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Chinas Vize-Regierungschef leitet Verhandlungen im Zollstreit mit den USA

Bei den neuen Verhandlungsrunde zur Beilegung des Zollstreits zwischen den USA und China wird der chinesische Vize-Regierungschef He Lifeng die Delegation der Volksrepublik führen. He werde auf Einladung der britischen Regierung von Sonntag bis Freitag in London sein und dort auch die Verhandlungen seines Landes mit den USA leiten.

EY: Zahl der Beschäftigten deutscher Industrieunternehmen geht weiter zurück

Die Zahl der Beschäftigten deutscher Industrieunternehmen geht weiter zurück. Sie lag Ende März um 1,8 Prozent unter dem Stand ein Jahr zuvor, wie aus dem am Samstag veröffentlichten Industrie-Barometer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY hervorgeht. Binnen eines Jahres wurden damit in der deutschen Industrie etwa 101.000 Stellen abgebaut.

Günther fordert Verbot von sozialen Medien für unter 16-Jährige

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat ein Verbot sozialer Medien für unter 16-Jährige gefordert. "Als Staat haben wir unsere Schutzfunktion in den vergangenen Jahren wirklich vernachlässigt", sagte Günther der "Bild am Sonntag". Daher sei es höchste Zeit, dass ein Paradigmenwechsel eingeleitet und alles getan werde, "damit unter 16-Jährige wirklich TikTok-frei, überhaupt frei von Social Media in unserer Gesellschaft aufwachsen können".

SPD bringt Erhöhung der Gesundheitsbeiträge für Gutverdiener ins Gespräch

Angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherungen bringt die SPD eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um rund 2500 Euro und damit höhere Gesundheitsbeiträge für Gutverdiener ins Gespräch. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, sagte der "Bild"-Zeitung vom Samstag, eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze etwa auf das Niveau der Rentenversicherung könne "ein Beitrag zur finanziellen Entlastung der Krankenkassen sein, ohne die Versicherten über Gebühr zu belasten".

Textgröße ändern:

Anzeige Bild