Deutsche Tageszeitung - Justizministerin Hubig legt Mieterschutz-Paket vor - Kritik von Eigentümerverband

Justizministerin Hubig legt Mieterschutz-Paket vor - Kritik von Eigentümerverband


Justizministerin Hubig legt Mieterschutz-Paket vor - Kritik von Eigentümerverband

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat nach der Verlängerung der Mietpreisbremse weitere Regulierungen zum Mieterschutz angekündigt. Sie will Indexmieten und Möblierungszuschläge deckeln und Kurzzeitvermietungen begrenzen, die bislang nicht unter die Mietpreisbremse fallen. Den entsprechenden Gesetzentwurf habe sie vor ein paar Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben, sagte Hubig den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR). Das Mietenpaket solle "spätestens Anfang 2027 in Kraft treten".

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"Wir deckeln den Anstieg von Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr", kündigte die Ministerin am Wochenende in den NBR-Zeitungen an. Die Deckelung solle für alle Indexmietverträge gelten, "egal ob neu oder alt".

Hubig begründete den Schritt mit dem Anstieg der Preise nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine vor fast vier Jahren: Die Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren, seien rasant gestiegen: "Mieterhöhungen von jährlich sechs bis sieben Prozent oder sogar noch mehr sind auf Dauer aber kaum zu stemmen."

Beim möblierten Wohnen soll künftig im Mietvertrag klar ausgewiesen sein, wie hoch die Grundmiete und wie hoch der Zuschlag für die Möblierung ist, wie die Ministerin sagte. Für vollmöblierte Wohnungen sollen Vermieter demnach eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete verlangen können. "Das macht es transparent. Und das macht es einfacher für den Mieter zu erkennen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird."

Auch Kurzzeitvermietungen, für die bislang keine Mietpreisbremse gilt und die immer wieder verlängert werden können, möchte Hubig strenger regulieren. "Ich will Kurzzeitmietverträge fix auf maximal sechs Monate begrenzen", sagte sie den NBR-Zeitungen. "Sobald länger als ein halbes Jahr gemietet wird, auch mit einer längeren Befristung, unterliegt die Wohnung regulär der Mietpreisbremse."

Die Mietpreisbremse war im Sommer über Ende 2025 hinaus bis Ende 2029 verlängert worden. Sie ist Grundlage für Regelungen zur Begrenzung der Mieten in den Ländern. Per Rechtsverordnung können damit Landesregierungen Gebiete mit "angespanntem Wohnungsmarkt" festlegen, in denen die Begrenzung von Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen gilt.

SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede sagte der Nachrichtenagentur AFP: "Die Mietpreisbremse haben wir schon verlängert, nun wollen wir dafür sorgen, dass Verstöße teurer werden." Wer überhöhte Mieten verlange, "muss bestraft werden". Wohnen dürfe kein Luxusgut sein, "es ist ein Grundrecht".

Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisierte vor allem die angekündigte Deckelung der Indexmieten scharf: "Wenn Mieten nicht einmal mehr entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung steigen dürfen, kann von Fairness keine Rede sein", sagte Verbandspräsident Kai Warnecke den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Begrenzung könne dazu führen, dass vermietende Privatpersonen aufgeben müssten, warnte er. Hubig agiere "wie eine Parteisoldatin, nicht wie eine Ministerin".

Die Sprecherin für Mieten- und Wohnungspolitik der Linken-Bundestagsfraktion, Caren Lay, forderte dagegen, Indexmieten müssten nicht besser reguliert, sondern sollten "ganz verboten werden. Zudem müssten Wohnungsämter "dringend gestärkt werden" - damit neue Regeln zum Mieterschutz auch tatsächlich überprüft würden.

Justizministerin Hubig kündigte in den NBR-Zeitungen auch eine Ausweitung der Regelung über Schonfristzahlungen an: "Wenn man einen Mietvertrag nachträglich ausgleicht, soll dies nicht nur die fristlose, sondern die oft gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung unwirksam machen. Damit verhindern wir, dass Menschen ihre Wohnung verlieren, obwohl sie ihre Mietrückstände ausgeglichen haben."

Auch das geht Haus & Grund deutlich zu weit. "Eine Ausweitung der Schonfrist ist eine Ohrfeige für Millionen privater Vermieter, die mit ihrem Ersparten anderen Menschen Wohnraum geben", sagte Warnecke den Funke-Zeitungen. "Einer vermietenden Privatpersonen mit einer oder zwei Wohnungen ist es nicht zumutbar, an einem Mietverhältnis festhalten zu müssen, wenn der Mieter monatelang keine Miete zahlt."

Das Gesetzespaket aus dem Justizministerium enthält laut NBR zudem eine Reform der Umlage von Modernisierungskosten. Vermieter sollen Modernisierungskosten bis 20.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren umlegen können, statt wie bislang maximal 10.000 Euro. Bei höheren Investitionen würden weiterhin die bisherigen Umlageregeln gelten. Auch die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung gebe es weiter.

(P.Hansen--DTZ)

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