Deutsche Tageszeitung - Bundestag beschließt Azubi-Mindestlohn ab dem kommenden Jahr

Bundestag beschließt Azubi-Mindestlohn ab dem kommenden Jahr


Bundestag beschließt Azubi-Mindestlohn ab dem kommenden Jahr
Bundestag beschließt Azubi-Mindestlohn ab dem kommenden Jahr / Foto: ©

Der Bundestag hat am Donnerstag die Einführung eines Mindestlohns für Auszubildende ab dem kommenden Jahr beschlossen. Mit den Stimmen der Fraktionen von Union und SPD nahm der Bundestag abschließend das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung an, AfD und FDP stimmten dagegen, Linke und Grüne enthielten sich.

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Damit sollen Azubis ab 2020 einen Mindestlohn von 515 Euro bekommen. Anfang 2021 soll die Vergütung auf 550 Euro steigen, in den darauffolgenden Jahren dann jeweils auf 585 Euro beziehungsweise 620 Euro. Die betrieblichen Lernmittel sollen zudem komplett vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Das Gesetz sieht außerdem die Einführung neuer Bezeichnungen für die berufliche Fortbildung vor, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung zu sichern. Künftig soll es die Fortbildungsabschlüsse "geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional" geben. Außerdem soll noch mehr Azubis eine Ausbildung in Teilzeit ermöglicht werden.

Lob für die neuen Bezeichnungen kam vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) - diese seien ein "starkes Signal für die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung". Auch das Handwerk sprach von "attraktiven und international verständlichen Fortbildungsstufenbezeichnungen".

Der Handelsverband warnte allerdings vor "Verwirrung" bei der Einführung der neuen Bezeichnungen sowie vor Mehrkosten für die Betriebe durch Freistellungen aller Auszubildenden an Berufsschultagen. Eine Mehrbelastung drohe auch durch die vorgesehenen bezahlten Freistellungen von Prüfern.

Die Gewerkschaft IG BAU begrüßte die Mindestvergütung - diese sei allerdings mit 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr noch "deutlich zu wenig". Hier müsse der Gesetzgeber nachlegen. Lob gab es für die garantierte Freistellung für die Berufsschule und die beschlossene Lernmittelfreiheit, sowie für den beschlossenen bezahlten freien Tag vor der Abschlussprüfung.

Die Gewerkschaft NGG erklärte, sie erhoffe sich von diesen neuen Regeln insbesondere bei den "Berufen mit hohen Abbrecherquoten", also im Lebensmittelhandwerk und im Gastgewerbe, eine deutliche Verbesserung. Die Gewerkschaft lobte auch die Mindestausbildungsvergütung als "echten Fortschritt im Kampf gegen billige Ausbildung". Allerdings hätte sie noch höher ausfallen können, hieß es.

(L.Møller--DTZ)

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