Deutsche Tageszeitung - Neuer Glasfaseranschluss: Vertrag darf nicht erst ab Freischaltung laufen

Neuer Glasfaseranschluss: Vertrag darf nicht erst ab Freischaltung laufen


Neuer Glasfaseranschluss: Vertrag darf nicht erst ab Freischaltung laufen
Neuer Glasfaseranschluss: Vertrag darf nicht erst ab Freischaltung laufen / Foto: © AFP/Archiv

Wird ein Glasfaseranschluss noch gelegt, darf der Vertrag nicht erst mit der Freischaltung zu laufen beginnen. Sonst könnte die bindende Vertragslaufzeit die gesetzliche Höchstdauer von zwei Jahren überschreiten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte damit Erfolg. (Az. III ZR 8/25)

Textgröße ändern:

Sie wandte sich gegen eine Klausel in den Geschäftsbedingungen der Deutsche GigaNetz GmbH, die sich am Ausbau des Glasfasernetzes beteiligt. Die Klausel sah eine Mindestlaufzeit von zwölf oder 24 Monaten für den Vertrag vor, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen sollte.

Schon vor dem Oberlandesgericht Hamburg hatte die Klage Erfolg. Es entschied im Dezember 2024, dass die Klausel nicht mehr verwendet werden dürfe. Das Unternehmen wandte sich an den BGH, um das Hamburger Urteil überprüfen zu lassen. Dieser wies die Revision aber nun zurück.

Die Laufzeit beginne mit dem Vertragsschluss, nicht erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, erklärte der BGH. Für den Markt der Telekommunikationsdienstleistungen gelte keine Ausnahme.

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

Finnland erteilt Betriebsgenehmigung für unterirdisches Endlager für Atommüll

Finnland hat den Betrieb des weltweit ersten Endlagers für abgebrannte Kernbrennstoffe genehmigt. Wie das Entsorgungsunternehmen Posiva am Donnerstag erklärte, soll das Lager in der Gemeinde Eurajoki im Südwesten Finnlands bald den Betrieb aufnehmen, ein genaues Datum steht demnach aber noch nicht fest. Der Bau des unterirdischen Lagers namens "Onkalo" - Finnisch für Höhle - war vor 22 Jahren begonnen worden.

Müll rausbringen und Abwaschen war einmal - Erleichterungen für Airbnb-Gäste

Vor dem Verlassen einer Airbnb-Unterkunft noch den Müll rausbringen oder das Geschirr spülen - das gehört künftig der Vergangenheit an: Die Plattform für Kurzzeitvermietungen verschärft ihre Vorgaben für Anbieter von Unterkünften. Diese dürfen ihren Gästen künftig deutlich weniger vorschreiben. Feedback von Airbnb-Nutzern habe ergeben, dass die bisherigen Regeln oft "verwirrend, einschränkend und schwer umsetzbar" seien, erklärte das Unternehmen am Donnerstag. Deshalb würden sie überarbeitet.

Steuerschätzung: Klingbeil sieht trotz Mehreinnahmen 2027 "keine neuen Spielräume"

Mehr Steuereinnahmen als erwartet, aber keine Luft für neue Entlastungen: Obwohl der Bund für das kommende Jahr mit zusätzlichen Einnahmen von 4,1 Milliarden Euro rechnen kann, sieht Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) "keine neuen Spielräume" im Haushalt und verweist auf eine weiter notwendige Konsolidierung. Anlässlich der neuen Steuerschätzung erteilte er am Donnerstag auch den Forderungen aus den Ländern und der Wirtschaft nach einer Senkung der Stromsteuer für alle eine Absage.

Söder will mit Geberländern Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich durchsetzen

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist mit einer Forderung nach einer Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich auf ein geteiltes Echo gestoßen. Zustimmung für seine Idee kam von dem hessischen Regierungschef Boris Rhein (CDU), der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) sprach von einem "falschen Weg".

Textgröße ändern: