Deutsche Tageszeitung - Kevin Kühnert: 800 Euro Pension für vier Jahre im Parlament "viel zu viel"

Kevin Kühnert: 800 Euro Pension für vier Jahre im Parlament "viel zu viel"


Kevin Kühnert: 800 Euro Pension für vier Jahre im Parlament "viel zu viel"
Kevin Kühnert: 800 Euro Pension für vier Jahre im Parlament "viel zu viel" / Foto: © POOL/AFP

Der ehemalige Generalsekretär der SPD, Kevin Kühnert, hat das Versorgungssystem für ehemalige Politikerinnen und Politiker kritisiert. Es sei "vollkommen ungerecht", sagte Kühnert im Gespräch mit dem Journalisten Philipp Sandmann. Er sei knappe vier Jahre im Parlament gewesen und werde, wenn er das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht habe, allein für diese kurze Zeit im Bundestag circa 800 Euro bekommen. "Das finde ich ehrlich gesagt skandalös. Das ist viel zu viel."

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Kühnert bekräftigte in der Youtube-Sendung "Berlin Sandmann" seine Forderung nach der Aufnahme von Beamten ins Rentensystem. Er ist Mitglied in der Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbundes; das Gremium ist als Alternative zur Rentenkommission der Bundesregierung einberufen worden.

Wirtschaftswissenschaftler sprachen sich in der "Welt am Sonntag" für Einsparungen bei Pensionen für Beamte aus. Ehemalige Beamte bekommen demnach bis zu 71,75 Prozent ihrer früheren Besoldung als Ruhegeld. Sie bekommen demnach auch eine sogenannte Sonderzahlung.

Rentenexperte Bernd Raffelhüschen sagte der Zeitung, es wäre langfristig sinnvoll, "weniger zu verbeamten, um den Anstieg der Pensionslasten abzuschwächen". Für Menschen, die bereits verbeamtet sind, "haben wir das Malheur, dass ihre Pensionen verfassungsrechtlich nicht gekürzt werden dürfen". Spielraum gebe es lediglich bei den Sonderzahlungen. Raffelhüschen schlug vor, den Anstieg der Pensionen abzuschwächen.

Der Wirtschaftswissenschaftler Martin Werding, einer der fünf Wirtschaftsweisen, sprach sich ebenfalls für eine Verringerung der Verbeamtung aus. Möglich sei auch eine Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes von 71,75 Prozent, sagte er der Zeitung. "Falls eine Absenkung des Höchstsatzes vom Gesetzgeber mit der Gleichbehandlung von Renten und Pensionen begründet würde, könnte das Verfassungsgericht dies wohl akzeptieren."

(L.Barsayjeva--DTZ)

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