Deutsche Tageszeitung - Bundesamt bremst Integrationskurse für Migranten aus

Bundesamt bremst Integrationskurse für Migranten aus


Bundesamt bremst Integrationskurse für Migranten aus
Bundesamt bremst Integrationskurse für Migranten aus / Foto: © AFP

Bestimmte Migranten in Deutschland können derzeit nur sehr eingeschränkt Integrationskurse belegen, weil Anträge auf Zulassung zu diesen Kursen auf Eis liegen. Es finden jedoch weiterhin Integrationskurse statt, wie das Bundesinnenministerium am Mittwoch auf AFP-Anfrage mitteilte. Bei Kursträgern stößt der Zulassungsstopp durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf scharfe Kritik.

Textgröße ändern:

Nach Informationen von "Correctiv" hat das Bamf seit Dezember 2025 die Zulassungen für Integrationskurse auf Eis gelegt. Sprachkursträger seien darüber nicht vorab informiert worden, teilte das Recherchenetzwerk mit. Der Zulassungsstopp geht demnach aus einem offenen Brief vom 22. Januar hervor.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte dazu auf AFP-Anfrage, es würden trotz des Zulassungsstopps weiter Integrationskurse abgehalten. Bereits erteilte Teilnahmezulassungen behalten demnach ihre Gültigkeit. Im Haushaltsjahr 2026 stehe für die Integrationskurse mit rund 1,064 Millionen Euro ein vergleichbarer Betrag zur Verfügung wie im Vorjahr.

Laut Aufenthaltsgesetz haben Ausländerinnen und Ausländer einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, die ihren ersten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Dies betrifft etwa anerkannte Geflüchtete oder Erwerbsmigranten.

Darüber hinaus können Ausländer nach Paragraf 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes vom Bamf auf Antrag zu einem Kurs zugelassen werden, sofern ausreichend Kursplätze zur Verfügung stehen. Dazu zählen nach Angaben des Innenministeriums Asylbewerber während ihres Asylverfahrens, geduldete Ausländer sowie Ukrainer, die vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten haben.

Diese Gruppe von Migranten ist nun von dem Zulassungsstopp betroffen. Wie das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine schriftliche Frage der Grünen mitteilte, befinden sich Zulassungsanträge für Integrationskurse gemäß Paragraf 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes "derzeit noch in der internen Auswertung". Es könne aktuell "noch nicht sicher gesagt werden, wie lange dieser Prüfprozess noch andauert und wann eine abschließende Entscheidung über die Zulassung getroffen werden kann".

Scharfe Kritik an dem Zulassungsstopp kommt von den Kursträgern. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) spricht von einer "dramatischen Situation". Derzeit könnten nur in sehr geringem Umfang bereits geplante Kurse starten, lernwillige Menschen seien zum Abwarten verdonnert, erklärte der Verband. Dies gelte beispielsweise auch für junge Menschen aus der Ukraine, die sich schnell in den Arbeitsmarkt integrieren wollen.

"Hier wird deutlich, dass Personen aktuell bewusst an einer gelungenen Integration gehindert werden oder diese verzögert wird", betonte Sascha Rex vom Deutschen Volkshochschul-Verband.

Die Grünen im Bundestag werfen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, Migranten den Zugang zu Integrationskursen zu verwehren. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, warf Dobrindt in diesem Zusammenhang "Sabotage" vor. Indem der Minister Kursteilnehmenden die Zulassungen zu den Sprachkursen verwehre, verknappe er "massiv das Sprachkursangebot der Träger, da diese nicht mehr genug Teilnehmende zusammenbekommen", sagte Polat der "Welt".

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wurden im Jahr 2024 insgesamt 520.582 Teilnahmebrechtigungen zu Integrationskursen ausgestellt. Davon wurden 221.000 (42 Prozent) an freiwillige Teilnehmer ausgestellt. 19.795 solcher Kurse wurden im selben Jahr begonnen und 17.601 beendet.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband gegen Geschäftsführer

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (09.00 Uhr) über die Frage, ob ein Verband von einem Geschäftsführer wegen der mutmaßlichen Täuschung von Verbrauchern Schadenersatz fordern kann. Er prüft eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz in einem von dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Rechtsstreit. Diese klagte gegen ein Unternehmen, das kostenpflichtige Dienstleistungen rund um den Rundfunkbeitrag anbot, etwa zur Ummeldung. (Az. I ZR 253/25)

Bundesgerichtshof urteilt über Auskunftsansprüche gegen Schufa

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt am Mittwoch (08.45 Uhr) in Karlsruhe über Auskunftsansprüche von Bürgern gegenüber der Schufa. Dabei geht es aber noch um den alten Schufa-Basisscore, nicht um den im März neu eingeführten Wert. Private Kläger forderten in Sachsen Auskunft über die Berechnung ihres Werts, das Oberlandesgericht Dresden gab ihnen größtenteils Recht.(Az. I ZR 227/25 u.a.)

Nach langer Verzögerung: US-Behörden genehmigen Boeing 737 Max 10

Nach jahrelanger Verzögerung haben die US-Behörden dem Flugzeugbauer Boeing die endgültige Zulassung für das Kurzstreckenflugzeug 737 Max 10 erteilt. Die Luftfahrtbehörde FAA bestätigte am Dienstag nach Angaben des Verkehrsministeriums, dass das größte Flugzeug der Max-Familie alle Konstruktions- und Sicherheitsauflagen erfüllt. Nach zwei Max-Abstürzen in den Jahren 2018 und 2019 mit insgesamt 346 Toten hatte sich das Genehmigungsverfahren in die Länge gezogen.

Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die Pläne zur Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen in Berlin scharf kritisiert. Der Schutz des Eigentums und das "Vertrauen in den funktionierenden Markt" seien "tief verankert in unserer wirtschaftspolitischen Überzeugung", sagte Merz am Dienstag zum Abschluss eines internationalen Investitionsgipfels in der Hauptstadt. "Das ist das Fundament unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Und damit experimentiert man nicht."

Textgröße ändern: