Deutsche Tageszeitung - Bundesverfassungsgericht: Mietpreisbremse verletzt keine Grundrechte

Bundesverfassungsgericht: Mietpreisbremse verletzt keine Grundrechte


Bundesverfassungsgericht: Mietpreisbremse verletzt keine Grundrechte
Bundesverfassungsgericht: Mietpreisbremse verletzt keine Grundrechte / Foto: © AFP/Archiv

Die Mietpreisbremse verletzt keine Grundrechte von Vermietern. Die Begrenzung der zulässigen Miethöhe ist gerechtfertigt, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Die Verfassungsbeschwerde einer Firma, die in Berlin eine Wohnung vermietet, hatte damit keinen Erfolg. (Az. 1 BvR 183/25)

Textgröße ändern:

Sie war von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt worden. Das hatte der Bundesgerichtshof im Dezember 2024 bestätigt. Daraufhin wandte sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an das Verfassungsgericht. Konkret ging es in dem Fall um die Verlängerung der Mietpreisbremse im Jahr 2020, im Sommer 2025 wurde eine weitere Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen.

Die Preisbremse deckelt in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen. Landesregierungen können diese Gebiete festlegen. Derzeit gilt ganz Berlin als ein solches Gebiet. Bei einer Wiedervermietung dürfen darum höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Die entsprechender Berliner Regelung wurde ebenfalls bis Ende 2029 verlängert.

Das sei kein schwerwiegender Eingriff in die Eigentumsfreiheit, erklärte das Verfassungsgericht. Das Grundgesetz schütze nicht die "einträglichste" Nutzung von Eigentum. Die Mietpreisbremse solle vor allem die Ausnutzung der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt verhindern.

Das Gericht berücksichtigte dabei nicht nur die Interessen von Eigentümern, sondern auch diejenigen von Wohnungssuchenden und das Gemeinwohl. Durch das knappe Angebot an Mietwohnungen entstehe ein soziales Ungleichgewicht, dem der Gesetzgeber mit der Mietpreisbremse begegne, führte es aus. Die Gesellschaft habe auch ein Interesse daran, dass Gentrifizierung und die Verdrängung von Menschen mit wenig Geld aus bestimmten Vierteln verhindert würden.

Schon 2019 hatte Karlsruhe entschieden, dass die 2015 erstmals eingeführte Mietpreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Den Eingriff in das Eigentum stuften die Richterinnen und Richter als verhältnismäßig ein, was das Gericht nun noch einmal bestätigte.

Die Entwicklungen seitdem führten zu keinem anderen Ergebnis, erklärte es. Die Verfassungsbeschwerde wurde für unbegründet erklärt und nicht zur Entscheidung angenommen.

(V.Varonivska--DTZ)

Empfohlen

Kassenärzte-Chef Gassen warnt bei Kürzungen vor deutlich längeren Wartezeiten

Kassenärzte-Chef Andreas Gassen hat bei einer Umsetzung der Kürzungsempfehlungen für die niedergelassenen Mediziner vor deutlich längeren Wartezeiten auf einen Facharzttermin gewarnt. "Wenn die Politik den Kürzungsvorschlägen der Kommission eins zu eins folgt, dann müssen sich die Patienten darauf einstellen, schon bald 50 Tage und mehr auf einen Facharzttermin zu warten", sagte Gassen den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Montagsausgaben).

Serbiens Präsident: Sprengstoff nahe Gaspipeline nach Ungarn entdeckt

Nach Angaben des serbischen Präsidenten Aleksandar Vucic sind zwei Rucksäcke mit Sprengstoff in der Nähe einer nach Ungarn führenden Gaspipeline gefunden worden. Die Rucksäcke, die "zwei große Pakete Sprengstoff mit Zündern" enthielten, seien von der Polizei und Armee entdeckt worden, erklärte Vucic am Sonntag. Der ungarische Oppositionspolitiker Peter Magyar sprach von einer mutmaßlichen "Aktion unter falscher Flagge" kurz vor der ungarischen Parlamentswahl.

Dax-Dividenden steigen auf neues Rekordniveau

Die im Deutschen Aktienindex (Dax) gelisteten Konzerne schütten in diesem Jahr trotz der anhaltenden Konjunkturkrise mehr Geld an ihre Aktionäre aus als je zuvor. Insgesamt zahlen die 40 Dax-Konzerne 55,3 Milliarden Euro an Dividenden aus, ergab eine am Sonntag vom Beratungsunternehmen EY veröffentlichte Analyse. Dies entspricht demnach im Vergleich zum Vorjahr 3,1 Milliarden Euro oder 5,9 Prozent mehr.

"Wunderschöner Anblick": Artemis-Crew hat Hälfte der Strecke zum Mond zurückgelegt

Die Astronauten der Artemis-2-Mission haben mehr als die halbe Strecke zum Mond zurückgelegt und einen fantastischen Blick auf den Erdtrabanten wie auch die Erde. "Wir können den Mond gerade aus der Luke sehen, es ist ein wunderschöner Anblick", sagte die US-Astronautin Christina Koch am Samstagmorgen (MESZ) während einer Live-Übertragung der Nasa. Die US-Raumfahrtbehörde veröffentlichte derweil faszinierende Aufnahmen von der Erde, die von der Orion-Raumkapsel aus aufgenommen wurden.

Textgröße ändern: