Deutsche Tageszeitung - Urteil: Gastronomin muss 600.000 Euro an Coronahilfen zurückzahlen

Urteil: Gastronomin muss 600.000 Euro an Coronahilfen zurückzahlen


Urteil: Gastronomin muss 600.000 Euro an Coronahilfen zurückzahlen

Eine Unternehmerin aus Hessen muss wegen zu hoher Einnahmen in der Pandemie einem Urteil zufolge rund 600.000 Euro an staatlichen Corona-Notfallhilfen zurückzahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen nach Angaben vom Donnerstag in einem von der Gastronomin angestrengten Klageverfahren gegen das Regierungspräsidium Gießen. Eine "Überkompensation" durch staatliche Hilfsgelder sei nicht vorgesehen. (Az.: 4 K 4209/24.GI)

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben betrieb die Klägerin während einer Hochphase der Coronapandemie mehrere Restaurants einer Fastfood-Kette. Im Rahmen der sogenannten November- und Dezemberhilfen im Krisenwinter 2020/2021 erhielt sie rund 600.000 Euro. Bei einer Schlussabrechnung stellte das Regierungspräsidium im Jahr 2024 fest, dass die Unternehmerin unter Einbeziehung der Wirtschaftshilfen im fraglichen Zeitraum letztlich besser abschnitt als in den Vergleichsmonaten des Vorkrisenjahrs 2019.

Die Behörde forderte daher unter Verweis auf die Richtlinien nahezu die gesamte Fördersumme zurück, woraufhin die Firmenbetreiber klagte. Ihrer Argumentation zufolge beruhte ein Großteil ihrer Einnahmen Ende 2020 auf Außer-Haus-Verkäufen, die bei der vergleichenden Umsatzberechnung laut Regelwerk nicht hätten berücksichtigt werden dürfen. Zudem habe sie auf Bestandskraft der ursprünglichen Bewilligung vertrauen dürfen.

Beides wies das Gericht zurück. Die Einbeziehung der Außer-Haus-Umsätze sei sachlich begründet, außerdem würde eine "Überkompensation" dem Ziel der staatlichen Hilfszusagen zuwiderlaufen. Diese hätten dazu gedient, die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen zu sichern, die erheblich unter coronabedingten Umsatzausfällen litten. Dagegen hätten sie nicht den Zweck gehabt, dass Firmen von einer Kombination aus coronabedingten Einschränkungen und staatlichen Hilfsgeldern "im Ergebnis profitieren".

Auch Vertrauenschutz bestehe nicht, weil die Bewilligung ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer späteren endgültigen Festsetzung nach einer Schlussabrechnung gestanden habe. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht. Die Unternehmerin kann noch versuchen, in Berufung zu gehen.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Verbesserte Konjunktur: Wirtschaftsinstitute heben Wachstumsprognosen deutlich

Die Konjunktur zieht wieder an: Weitere Wirtschaftsinstitute haben ihre Wachstumsprognose für das laufende Jahr deutlich nach oben korrigiert. Das Kiel Institut (IfW) und das Leibniz-Institut aus Essen (RWI) erwarten nun eine Zunahme der Wirtschaftsleistung um 1,3 Prozent, das Münchener Ifo-Institut sogar um 1,4 Prozent, wie sie am Donnerstag mitteilten. Im Vergleich zur vorherigen Prognose hoben die Institute ihre Erwartungen damit um 0,5 bis 0,6 Prozentpunkte an. Die Chemieindustrie und der Maschinenbau meldeten verbesserte Geschäftssituationen.

DIHK-Umfrage: Unternehmen spüren Druck aus China - wählen aber Flucht nach vorn

Deutschen Unternehmen ist zunehmend Konkurrenz aus China auf den Fersen - doch laut einer Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sind die heimischen Firmen zugleich entschlossen, sich in dem Wettstreit zu behaupten. "Der Wettbewerb mit China hat ein neues Ausmaß erreicht", erklärte DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier. "Die deutschen Unternehmen stecken deshalb aber nicht den Kopf in den Sand, sondern suchen aktiv nach eigenen Antworten."

Einkommensteuer: Unions-Politiker wollen über Haushaltskürzung höhere Entlastung

Finanzpolitiker der Union wollen über Ausgabenkürzungen im Bundeshaushalt eine höhere Entlastung bei der Einkommensteuerreform ermöglichen. "Wir werden wirklich alles nochmal auf den Prüfstand stellen", sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Fritz Güntzler (CDU), am Donnerstag im Deutschlandfunk. Es müsse im Haushalt geprüft werden, "ob es nicht doch Spielräume gibt, die man nutzen kann".

Datensatz für KI-Training: Bundesgerichtshof prüft Nutzung von Foto

Um zu lernen, braucht Künstliche Intelligenz (KI) riesige Mengen an Daten. Ob dabei Rechte von Urhebern verletzt werden können, wurde am Donnerstag erstmals vom Bundesgerichtshof (BGH) geprüft. In Karlsruhe verhandelte er über die Klage eines Fotografen gegen einen gemeinnützigen Verein, der solche Daten zu Forschungszwecken kostenlos zur Verfügung stellt. (Az. I ZR 281/25)

Textgröße ändern: