Deutsche Tageszeitung - Gericht untersagt Uber die Fahrdienstvermittlung an Mietwagenfahrer

Gericht untersagt Uber die Fahrdienstvermittlung an Mietwagenfahrer


Gericht untersagt Uber die Fahrdienstvermittlung an Mietwagenfahrer
Gericht untersagt Uber die Fahrdienstvermittlung an Mietwagenfahrer / Foto: ©

Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem Fahrdienstvermittler Uber untersagt, über seine App in Deutschland Beförderungen per Mietwagen anzubieten. Die Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen sei wettbewerbswidrig, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es sah im Geschäftsmodell von Uber "verschiedene Wettbewerbsverstöße" und gab damit der Klage von Taxizentralen in mehreren Städten statt. Uber will die Urteilsbegründung und eine Berufung "genau prüfen".

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Vor Gericht ging es vor allem um eine sogenannte Mietwagenkonzession. Diese Lizenz fehlt Uber nach Auffassung der Frankfurter Richter, auch wenn das Unternehmen Kunden streng genommen nicht selbst transportiert, sondern ihre Anfragen an Mietwagenfahrer übermittelt. "Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes", erklärte die Vorsitzende Richterin.

Das Gericht befand auch für rechtswidrig, dass Mietwagenfahrer in Einzelfällen Beförderungsaufträge nicht am Sitz ihres Unternehmens, sondern unterwegs entgegennähmen. Die klagende Taxivereinigung habe außerdem nachgewiesen, dass ein Fahrer gegen die sogenannte Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach einer vermittelten Fahrt verstoßen habe. Uber mahne die Mietwagenunternehmen zwar zur Einhaltung der gesetzlichen Regeln, habe sie aber "nicht ausreichend kontrolliert", urteilte das Gericht.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen begrüßte das Urteil und forderte Uber auf, "seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen". Geschäftsführer Michael Oppermann erklärte, das Gericht habe "klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig ist".

Uber sah dagegen "keine fundamentale Kritik an unserem System". In seiner jetzigen Form funktioniere das Geschäftsmodell aus Sicht der Richter nicht, doch die beanstandeten "Einzelpunkte" könnten geändert werden, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur AFP. Vorerst werde sich nichts am Angebot für die Nutzer ändern.

Zwar gilt das Urteil grundsätzlich ohne Übergangsfrist, denn Uber musste laut Gericht "wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen". Diese ist aber noch nicht rechtskräftig, das Unternehmen kann Berufung einlegen.

Der Digitalverband Bitkom kritisierte, das Personenbeförderungsgesetz sei zu alt und schütze Taxi-Innungen zulasten der Verbraucher. "Wir sollten neue Mobilitätsdienste und digitale Plattformen, die sie anbieten, unterstützen und aufhören, ihnen Steine in den Weg zu legen", erklärte Geschäftsführer Bernhard Rohleder und forderte die schnelle Novellierung des Gesetzes. Es dürfe "nicht dazu dienen, neue Wettbewerber vom Markt fernzuhalten".

(P.Vasilyevsky--DTZ)