Deutsche Tageszeitung - Epstein-Skandal: Trump-Klage gegen "Wall Street Journal" vorerst gestoppt

Epstein-Skandal: Trump-Klage gegen "Wall Street Journal" vorerst gestoppt


Epstein-Skandal: Trump-Klage gegen "Wall Street Journal" vorerst gestoppt
Epstein-Skandal: Trump-Klage gegen "Wall Street Journal" vorerst gestoppt / Foto: © AFP

Im Epstein-Skandal hat ein US-Bundesrichter eine Verleumdungsklage von Präsident Donald Trump gegen das "Wall Street Journal" vorerst gestoppt. Richter Darrin Gayles vom südlichen Bezirksgericht Florida entschied am Montag, Trump habe nicht nachgewiesen, dass das Blatt von Medienmogul Rupert Murdoch "böswillig" Falschbehauptungen über ihn veröffentlicht habe. Der Präsident hatte unter anderem Murdoch und seinen Verlag News Corp verklagt und mindestens zehn Milliarden Dollar (rund 8,5 Milliarden Euro) Entschädigung verlangt.

Textgröße ändern:

Das "Wall Street Journal" hatte im vergangenen Juli berichtet, Trump habe im Jahr 2003 einen anzügigen Brief mit der Zeichnung einer nackten Frau an Epstein geschrieben. Trump habe Epstein damit zum 50. Geburtstag gratuliert und geschrieben "Happy Birthday - und möge jeder neue Tag ein wunderbares Geheimnis sein". Trump bestreitet, dass der Brief von ihm stammt.

Richter Gayles, der von dem früheren Präsidenten Barack Obama nominiert worden war, gab Trump nun bis zum 27. April Zeit, die Klage umzuformulieren und neu einzureichen. Dies hat der Präsident auch vor, wie ein Sprecher seiner Anwälte bestätigte. Trump werde "weiterhin diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die mit Fake News handeln, um das amerikanische Volk in die Irre zu führen", erklärte der Sprecher.

Trump hatte den Epstein-Skandal als "Täuschungsmanöver" der Demokraten bezeichnet und immer wieder gefordert, den Mantel des Schweigens darüber zu legen. Der Kongress erzwang dann aber nahezu einstimmig die Freigabe der Akten. Wegen zahlreicher geschwärzter Stellen gibt es Vorwürfe, das Ausmaß werde vertuscht und die wahren Täter geschützt.

Der US-Finanzberater und Multimillionär Jeffrey Epstein verkehrte jahrzehntelang international in höchsten Kreisen. Er wurde 2008 wegen Missbrauchs einer Minderjährigen als Sexualstraftäter verurteilt, soll laut FBI aber an der Spitze eines Missbrauchsrings zur sexuellen Ausbeutung von mehr als tausend Mädchen und jungen Frauen gestanden haben. Die Opfer kritisieren, dass der Justizskandal um Epstein, der 2019 tot in seiner Gefängniszelle aufgefunden wurde, bis heute nicht aufgeklärt ist.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Mission mit deutscher Unterstützung: Japanische Rakete mit Marsmond-Rover gestartet

Mit deutscher Unterstützung hat die japanische Raumfahrtbehörde Jaxa eine Mission gestartet, bei der erstmals Material von der Marsregion zur Erde gebracht werden soll. Vom japanischen Weltraumbahnhof Tanegashima startete am Dienstag um 04.41 Uhr Ortszeit (21.41 Uhr MESZ) eine H3-Trägerrakete mit einer Raumsonde an Bord, die zwei Monde des Mars erforschen soll.

Bundesregierung vereinbart mit Nvidia Zusammenarbeit bei KI-Entwicklung

Die Bundesregierung hat mit dem US-Chipentwickler Nvidia eine Zusammenarbeit zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) vereinbart. Das Bundeswirtschafts- und das Forschungsministerium unterzeichneten eine entsprechende Absichtserklärung mit Nvidia am Montag im Rahmen eines Investitionsgipfels in Berlin, wie die Bundesregierung mitteilte. Vereinbart werde, "eine Initiative zur Entwicklung modernster KI-Modelle für Physical AI voranzutreiben" - also KI, die in physischen Systemen wie etwa Robotern integriert wird.

Melania-Initiative: Trump unterzeichnet Dekret für Frauengesundheit

US-Präsident Donald Trump hat auf Initiative seiner Ehefrau Melania ein Dekret zur Gesundheit von Frauen unterzeichnet. Melania Trump sprach am Montag bei einem Auftritt im Rosengarten des Weißen Hauses von einem "neuen Standard" in den USA. "Wir verfügen heute über außergewöhnliche wissenschaftliche Fähigkeiten, etwa Superintelligenz, hochentwickelte Biotechnologie und bahnbrechende Therapien", fügte sie hinzu. Davon sollten auch Frauen profitieren.

Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit

Gesundheits-Apps sind einem Gerichtsurteil zufolge nicht wie reguläre Behandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Das entschied das Sächsische Finanzgericht in Leipzig bereits im März, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Leipzig mitteilte.

Textgröße ändern: