Deutsche Tageszeitung - Gesetzesänderung soll Schutz vor Diskriminierung verbessern

Gesetzesänderung soll Schutz vor Diskriminierung verbessern


Gesetzesänderung soll Schutz vor Diskriminierung verbessern
Gesetzesänderung soll Schutz vor Diskriminierung verbessern / Foto: © AFP/Archiv

Bürgerinnen und Bürger sollen besser vor Diskriminierung geschützt werden. Ein am Dienstag vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, Fristen für das Geltendmachen von Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verlängern und Unterstützung für Betroffene auszubauen. Damit sollen auch EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz in deutsches Recht umgesetzt werden.

Textgröße ändern:

Das AGG enthält Regeln zum Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften, etwa bei Vermietungen oder im Handel. Der nun von den Bundesministerien für Justiz und für Familie gemeinsam vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass Ansprüche aus dem Gesetz vier statt bisher zwei Monate lang eingefordert werden können.

Das AGG schützt vor Benachteiligung wegen bestimmter Merkmale. Genannt werden Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Die Einschränkung des Diskriminierungsschutzes wegen des Geschlechts auf sogenannte Massengeschäfte soll künftig entfallen. "Alter" wird als "Lebensalter" präzisiert.

Der Schutz vor sexuellen Belästigungen soll verbessert werden. Er soll nicht mehr nur am Arbeitsplatz gelten, sondern beispielsweise auch auf Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in der Fahrschule.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, um bei Diskriminierungsvorwürfen eine schnelle, einvernehmliche Einigung der Beteiligten zu befördern. In Gerichtsverfahren soll die ADS als Beistand auftreten können.

Eingeschränkt wird eine Ausnahmeklausel für Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie deren Einrichtungen, die es diesen erlaubt, Beschäftigte wegen der Religion oder Weltanschauung unterschiedlich zu behandeln. Dies soll nur noch möglich sein, wenn ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der betroffenen Beschäftigten oder der Umstände ihrer Arbeit bestehen.

Für den Gesetzentwurf wurde die Verbändeanhörung eingeleitet. Wie es in der Mitteilung weiter hieß, wurden weitergehende Neuregelungen diskutiert. Es habe darüber aber zwischen den beiden beteiligten Ressorts keine Einigung erzielt werden können. Da die Umsetzung der EU-Vorgaben fristgebunden war, sei daher zunächst die vorliegende begrenzte Gesetzesänderung auf den Weg gebracht worden.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Mission mit deutscher Unterstützung: Japanische Rakete mit Marsmond-Rover gestartet

Mit deutscher Unterstützung hat die japanische Raumfahrtbehörde Jaxa eine Mission gestartet, bei der erstmals Material von der Marsregion zur Erde gebracht werden soll. Vom japanischen Weltraumbahnhof Tanegashima startete am Dienstag um 04.41 Uhr Ortszeit (21.41 Uhr MESZ) eine H3-Trägerrakete mit einer Raumsonde an Bord, die zwei Monde des Mars erforschen soll.

Bundesregierung vereinbart mit Nvidia Zusammenarbeit bei KI-Entwicklung

Die Bundesregierung hat mit dem US-Chipentwickler Nvidia eine Zusammenarbeit zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) vereinbart. Das Bundeswirtschafts- und das Forschungsministerium unterzeichneten eine entsprechende Absichtserklärung mit Nvidia am Montag im Rahmen eines Investitionsgipfels in Berlin, wie die Bundesregierung mitteilte. Vereinbart werde, "eine Initiative zur Entwicklung modernster KI-Modelle für Physical AI voranzutreiben" - also KI, die in physischen Systemen wie etwa Robotern integriert wird.

Melania-Initiative: Trump unterzeichnet Dekret für Frauengesundheit

US-Präsident Donald Trump hat auf Initiative seiner Ehefrau Melania ein Dekret zur Gesundheit von Frauen unterzeichnet. Melania Trump sprach am Montag bei einem Auftritt im Rosengarten des Weißen Hauses von einem "neuen Standard" in den USA. "Wir verfügen heute über außergewöhnliche wissenschaftliche Fähigkeiten, etwa Superintelligenz, hochentwickelte Biotechnologie und bahnbrechende Therapien", fügte sie hinzu. Davon sollten auch Frauen profitieren.

Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit

Gesundheits-Apps sind einem Gerichtsurteil zufolge nicht wie reguläre Behandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Das entschied das Sächsische Finanzgericht in Leipzig bereits im März, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Leipzig mitteilte.

Textgröße ändern: