Deutsche Tageszeitung - Hubig: Kabinett beschließt kommende Woche Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen

Hubig: Kabinett beschließt kommende Woche Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen


Hubig: Kabinett beschließt kommende Woche Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen
Hubig: Kabinett beschließt kommende Woche Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesregierung will kommende Woche ihre Pläne für eine Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter auf den Weg bringen. Das Bundeskabinett werde dann einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden, sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch bei einer Regierungsbefragung im Bundestag. Nach dem im Dezember veröffentlichten Referentenentwurf sehen die Pläne vor, dass Internetanbieter IP-Adressen künftig für mindestens drei Monate lang speichern müssen.

Textgröße ändern:

Damit sollen mit Hilfe des Internets begangene Straftaten besser verfolgt werden können. Dazu gehören etwa die Verbreitung von Kinderpornografie, Drogenhandel, betrügerische Fakeshops oder Hasskriminalität.

IP-Adressen lassen sich am ehesten mit einem Autokennzeichen vergleichen. Beim Einwählen ins Internet bekommt ein PC oder Smartphone von den Zugangsanbietern eine IP-Adresse zugewiesen. Das macht den Anschluss identifizierbar.

Der Gesetzesvorschlag aus dem Bundesjustizministerium vom Dezember sieht vor, dass Internetanbieter die IP-Adressen sowie eine "eindeutige Kennung des Anschlusses", das "Datum und die sekundengenaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Zuweisung der öffentlichen Internetprotokoll-Adressen" sowie weitere Daten für mindestens drei Monate speichern müssen.

Für die Abfrage nötig ist ein Anfangsverdacht einer bestimmten Straftat. Eine Beschränkung auf bestimmte Straftaten ist nicht vorgesehen. Das Bundesjustizministerium wollte sich auf Anfrage am Mittwoch nicht dazu äußern, ob im bisherigen Verlauf der Beratung innerhalb der Regierung Änderungen am Referentenentwurf vereinbart worden sind.

Nach dem Gesetzentwurf vom Dezember sollen die Strafverfolgungsbehörden außerdem künftig wieder bei allen Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung eine Funkzellenabfrage machen dürfen. Der Bundesgerichtshof hatte 2024 die Funkzellenabfrage, bei der Telekommunikationsdaten in einem bestimmten Bereich erhoben werden, nur für besonders schwere Straftaten wie Mord oder Totschlag für zulässig erklärt. Nun soll die Funkzellenabfrage zum Beispiel auch wieder für gewerbsmäßigen Betrug möglich werden.

Hubig hatte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs Kritik von Datenschützern zurückgewiesen. Die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe "strikt gewahrt", die Erstellung von "Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen" sei "ausgeschlossen".

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

Positive Sondereffekte durch Iran-Krieg: Chemieindustrie deutlich im Plus

Die deutsche Chemie- und Pharmaindustrie hat im zweiten Quartal zumindest kurzfristig von den Folgen des Iran-Kriegs profitiert. "In den vergangenen Monaten stockten viele Unternehmen angesichts des Nahostkonflikts ihre Lager auf", erklärte der Verband der Chemischen Industrie (VCI) am Donnerstag. "Zudem verursachte der Konflikt zeitweise schwere Lieferkettenprobleme bei der Konkurrenz aus Asien und dem Nahen Osten - zum Vorteil einiger deutscher und europäischer Hersteller."

Speicherbetreiber fordern Vergünstigungen für mehr Gaseinspeicherung

Die Betreiber von Gasspeichern in Deutschland haben Vergünstigungen für ihr Geschäft gefordert, um die Speicherstände zu erhöhen. "Die aktuellen Marktbedingungen setzen keine ausreichenden wirtschaftlichen Anreize für die Gasspeicherbefüllung", erkärte die Initiative Energien Speichern (Ines) am Donnerstag. Kurzfristig könnten daher die Konvertierungsumlage und die Netzentgelte an Speicheranschlusspunkten abgeschafft werden.

US-Energieminister Wright weist Vorwürfe nach Öl-Abkommen mit Venezuela zurück

Nach der umstrittenen Vereinbarung der USA mit Venezuela über den Zugang zu dessen Öl-Vorräten hat Energieminister Chris Wright Vorwürfe zurückgewiesen, Washington würde das Öl des südamerikanischen Landes "stehlen". "Das stimmt natürlich überhaupt nicht", sagte Wright am Mittwoch vor Journalisten am Flughafen von Caracas. Er fügte hinzu: "Tatsächlich gehört das Öl in Venezuela dem venezolanischen Volk."

Bundesgerichtshof verhandelt über Nutzung von Foto für KI-Training

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) über die Frage, ob ein Foto für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) genutzt werden darf. Ein Fotograf klagte gegen eine gemeinnützige Organisation, die kostenlos Milliarden von Datensätzen für KI-Training zur Verfügung stellt. Dazu lud sie vorübergehend öffentlich zugängliche Vorschaubilder herunter, auch eins von einem Foto des Klägers. (Az. I ZR 281/25)

Textgröße ändern: