Deutsche Tageszeitung - Studie: Einschnitte bei der Rente treffen auch und gerade jüngere Versicherte

Studie: Einschnitte bei der Rente treffen auch und gerade jüngere Versicherte


Studie: Einschnitte bei der Rente treffen auch und gerade jüngere Versicherte
Studie: Einschnitte bei der Rente treffen auch und gerade jüngere Versicherte / Foto: © AFP/Archiv

Einschnitte bei der Rente treffen nicht nur ältere Menschen, sondern auch und gerade jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist das Ergebnis einer am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Geforderte Maßnahmen wie ein höheres Renteneintrittsalter oder eine Absenkung des Rentenniveaus seien anders als häufig behauptet "kein Beitrag für mehr Generationengerechtigkeit", warnen die Autorinnen und Autoren.

Textgröße ändern:

"Bei systematischer Prüfung zeigen sich keine entsprechend positiven Effekte für die Jüngeren, zum Teil wirken sie sogar in entgegengesetzter Richtung", erklärte die Böckler-Stiftung. Bei Umsetzung mancher solcher Ideen würde demnach die interne Rendite, also das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen und empfangenen Rentenzahlungen, auch und gerade bei Jüngeren leiden.

Positive Wirkungen sowohl für ältere als auch für jüngere Menschen seien hingegen vor allem durch Maßnahmen zu erwarten, die zu mehr Erwerbstätigkeit in Deutschland führen, "etwa eine höhere Zuwanderung oder eine stärkere Erwerbsbeteiligung bisher nicht erwerbstätiger Personen", hieß es weiter. Erstellt wurde die Studie durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zusammen mit Forschenden der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin).

Untersucht wurde die Wirkung einer behutsamen Anhebung der Regelgrenze für den Renteneintritt auf 68 Jahre bis zum Jahr 2056. Zwar könne dies den Beitragsanstieg in der gesetzlichen Rentenversicherung dämpfen, damit einhergehen würde jedoch ein Renditeverlust für alle Menschen ab etwa dem Geburtsjahrgang 1970. Am stärksten wären die Einbußen für um das Jahr 1980 Geborene, aber auch jüngere Versicherte würden laut der Studie schlechter gestellt.

Ein niedrigeres Rentenniveau ab 2031, wie es besonders jüngere Unionsabgeordnete fordern, könnte laut der Studie zwar staatliche Zuschüsse an die Rentenkassen verringern helfen, würde aber alle Geburtsjahrgänge ungefähr ab 1950 belasten. Sehr junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wären dabei etwa in gleichem Maße betroffen wie Geburtsjahrgänge ab Mitte der 1960er Jahre.

Kaum Auswirkungen auf die interne Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung hätten nach Einschätzung der Expertinnen und Experten Änderungen des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors. Beitragssatz und Sicherungsniveau bei der Rente würden hier jeweils etwa im gleichen Maße steigen oder sinken. Allerdings steige bei einem niedrigeren Sicherungsniveau die Gefahr von Altersarmut, hieß es.

Positiv auf die Alterssicherung würde laut der Studie eine verpflichtende Einbeziehung von Selbstständigen in das gesetzliche Rentensystem wirken. Zwar wäre der kurzfristige Effekt gering, langfristig könnten jedoch Beiträge niedriger ausfallen, und die Rendite würde gerade für jüngere Versicherte steigen.

Generell zeige die Analyse, "dass einige Maßnahmen, deren Umsetzung in der öffentlichen Debatte teils lautstark propagiert wird, speziell für die jüngere Generation negative Folgen in der Absicherung haben würden", warnen die Autorinnen und Autoren. Die vermeintliche Entlastung der Jüngeren durch geringere Beiträge führe für sie zu einem niedrigeren Sicherungsniveau und einer geringeren Beitragsrendite. Dies könne zwar durch verstärkte private Vorsorge möglicherweise aufgefangen werden, was aber auch wieder höhere Kosten und Rendite-Risiken für die Betroffenen bedeute.

Im aktuellen Rentenniveau liegt die nominale Rendite in der gesetzliche Rentenversicherung laut der Studie für alle Geburtsjahrgänge von Ende der 1940er Jahre bis 2010 relativ ausgewogen bei 3,1 bis 3,3 Prozent pro Jahr für Männer und knapp 3,6 bis 3,8 Prozent für Frauen. Lediglich Jahrgänge davor erreichen etwas höhere Werte. "Die gesetzliche Rentenversicherung bietet also ordentliche Renditen, und zwar für Jüngere ebenso wie für Ältere", erklärte dazu Ko-Autor Sebastian Dullien.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Mission mit deutscher Unterstützung: Japanische Rakete mit Marsmond-Rover gestartet

Mit deutscher Unterstützung hat die japanische Raumfahrtbehörde Jaxa eine Mission gestartet, bei der erstmals Material von der Marsregion zur Erde gebracht werden soll. Vom japanischen Weltraumbahnhof Tanegashima startete am Dienstag um 04.41 Uhr Ortszeit (21.41 Uhr MESZ) eine H3-Trägerrakete mit einer Raumsonde an Bord, die zwei Monde des Mars erforschen soll.

Bundesregierung vereinbart mit Nvidia Zusammenarbeit bei KI-Entwicklung

Die Bundesregierung hat mit dem US-Chipentwickler Nvidia eine Zusammenarbeit zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) vereinbart. Das Bundeswirtschafts- und das Forschungsministerium unterzeichneten eine entsprechende Absichtserklärung mit Nvidia am Montag im Rahmen eines Investitionsgipfels in Berlin, wie die Bundesregierung mitteilte. Vereinbart werde, "eine Initiative zur Entwicklung modernster KI-Modelle für Physical AI voranzutreiben" - also KI, die in physischen Systemen wie etwa Robotern integriert wird.

Melania-Initiative: Trump unterzeichnet Dekret für Frauengesundheit

US-Präsident Donald Trump hat auf Initiative seiner Ehefrau Melania ein Dekret zur Gesundheit von Frauen unterzeichnet. Melania Trump sprach am Montag bei einem Auftritt im Rosengarten des Weißen Hauses von einem "neuen Standard" in den USA. "Wir verfügen heute über außergewöhnliche wissenschaftliche Fähigkeiten, etwa Superintelligenz, hochentwickelte Biotechnologie und bahnbrechende Therapien", fügte sie hinzu. Davon sollten auch Frauen profitieren.

Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit

Gesundheits-Apps sind einem Gerichtsurteil zufolge nicht wie reguläre Behandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Das entschied das Sächsische Finanzgericht in Leipzig bereits im März, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Leipzig mitteilte.

Textgröße ändern: