Deutsche Tageszeitung - EU-Kommission: Google soll Suchmaschinen-Daten an Konkurrenten weitergeben

EU-Kommission: Google soll Suchmaschinen-Daten an Konkurrenten weitergeben


EU-Kommission: Google soll Suchmaschinen-Daten an Konkurrenten weitergeben
EU-Kommission: Google soll Suchmaschinen-Daten an Konkurrenten weitergeben / Foto: © AFP/Archiv

Die EU-Kommission will Google auffordern, Daten seiner Suchmaschine an Konkurrenten weiterzugeben. Ziel sei es, dass Wettbewerber "ihre Suchmaschinen optimieren" und Googles Stellung als Marktführer anfechten können, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Die Aufforderung aus Brüssel ist noch nicht bindend. Google wies sie rundheraus zurück.

Textgröße ändern:

Die Mitteilung vom Donnerstag ist Teil eines Verfahrens, mit dem die Kommission sicherstellen will, dass sich Google an die europäischen Wettbewerbsregeln für Digitalkonzerne (Digital Markets Act, DMA) hält. Google ist unangefochtener Marktführer unter den Suchmaschinen und darf diese Stellung laut Gesetz nicht auf unfaire Weise ausnutzen, um die Konkurrenz auszuschalten. Die Kommission will deshalb erreichen, dass der US-Konzern anonymisierte Daten weitergibt, darunter Rankings von Suchergebnissen, meistgesuchte Begriffe und Klickzahlen.

Der Konzern wies die Forderung zurück und warf der Kommission vor, ihre Kompetenzen "bei Weitem" zu überschreiten. "Hunderte Millionen Europäer vertrauen Google ihre sensibelsten Suchanfragen an", argumentierte Googles Wettbewerbsrätin Clare Kelly am Donnerstag. "Der Vorschlag der Kommission würde uns zwingen, diese Daten an Dritte weiterzugeben, mit gefährlich unzureichendem Schutz der Privatsphäre."

Brüssel will das Verfahren bis zum 27. Juli abschließen, zunächst dürfen Google und seine Konkurrenten noch formal Stellung beziehen. Einigen sich die Kommission und Google bis zum Ablauf der Frist auf Bedingungen für die Datenweitergabe, könnte Google auf diese Weise Ermittlungen und damit ein Bußgeld vermeiden.

In Brüssel laufen weitere Ermittlungen wegen möglicher Wettbewerbsverstöße gegen den US-Konzern. Dabei geht es um mit KI erstellte Suchergebnisse, für die Google nach Befürchtung der Kommission etwa Wikipedia oder Nachrichtenseiten nutzt, ohne diese angemessen dafür zu bezahlen. Für dieses Verfahren gibt es keine Frist.

Stellt die Kommission einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln fest, droht Google für jeden einzelnen Fall ein Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Erst im September hatte die Kommission in einem weiteren Fall eine Strafe von fast drei Milliarden Euro gegen Google verhängt, damals ging es um das Geschäft mit Werbung.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

Mission mit deutscher Unterstützung: Japanische Rakete mit Marsmond-Rover gestartet

Mit deutscher Unterstützung hat die japanische Raumfahrtbehörde Jaxa eine Mission gestartet, bei der erstmals Material von der Marsregion zur Erde gebracht werden soll. Vom japanischen Weltraumbahnhof Tanegashima startete am Dienstag um 04.41 Uhr Ortszeit (21.41 Uhr MESZ) eine H3-Trägerrakete mit einer Raumsonde an Bord, die zwei Monde des Mars erforschen soll.

Bundesregierung vereinbart mit Nvidia Zusammenarbeit bei KI-Entwicklung

Die Bundesregierung hat mit dem US-Chipentwickler Nvidia eine Zusammenarbeit zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) vereinbart. Das Bundeswirtschafts- und das Forschungsministerium unterzeichneten eine entsprechende Absichtserklärung mit Nvidia am Montag im Rahmen eines Investitionsgipfels in Berlin, wie die Bundesregierung mitteilte. Vereinbart werde, "eine Initiative zur Entwicklung modernster KI-Modelle für Physical AI voranzutreiben" - also KI, die in physischen Systemen wie etwa Robotern integriert wird.

Melania-Initiative: Trump unterzeichnet Dekret für Frauengesundheit

US-Präsident Donald Trump hat auf Initiative seiner Ehefrau Melania ein Dekret zur Gesundheit von Frauen unterzeichnet. Melania Trump sprach am Montag bei einem Auftritt im Rosengarten des Weißen Hauses von einem "neuen Standard" in den USA. "Wir verfügen heute über außergewöhnliche wissenschaftliche Fähigkeiten, etwa Superintelligenz, hochentwickelte Biotechnologie und bahnbrechende Therapien", fügte sie hinzu. Davon sollten auch Frauen profitieren.

Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit

Gesundheits-Apps sind einem Gerichtsurteil zufolge nicht wie reguläre Behandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Das entschied das Sächsische Finanzgericht in Leipzig bereits im März, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Leipzig mitteilte.

Textgröße ändern: