Deutsche Tageszeitung - Kritik am Kassenbon-Pflicht reißt nicht ab

Kritik am Kassenbon-Pflicht reißt nicht ab


Kritik am Kassenbon-Pflicht reißt nicht ab
Kritik am Kassenbon-Pflicht reißt nicht ab / Foto: ©

Die Kritik an der Kassenbon-Pflicht reißt auch kurz vor der Einführung nicht ab: "Der Kassenbon bringt aus unserer Sicht keinen Zusatznutzen im Kampf gegen Steuerbetrug", sagte ein Sprecher des Handelsverbandes HDE am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Der Verband rechnet stattdessen mit einem Zusatzaufwand für Einzelhändler - und mit mehr als zwei Millionen Kilometern zusätzlicher Länge an Bons pro Jahr.

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Händler und Restaurantbesitzer müssen ab 1. Januar jedem Kunden einen Kassenzettel aushändigen. Zugleich müssen elektronische Registrierkassen fälschungssicher gemacht werden. Das entsprechende Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen hatte der Bundestag im Dezember 2016 beschlossen. Es soll sicherstellen, dass alle verkauften Waren lückenlos erfasst und die Daten nicht nachträglich manipuliert werden.

Aus Sicht des HDE ist das schon durch den vorgeschriebenen Einbau technischer Sicherheitseinrichtungen in den Kassen gewährleistet. Die zertifizierten Einrichtungen protokollierten alle Eingaben und auch Änderungen "ab dem ersten Tastendruck" lückenlos, die Bon-Pflicht sei damit "überflüssig und überbürokratisch", sagte der Verbandssprecher.

"Die Bon-Pflicht ist bürokratisch, teuer und wird vielen kleinen Händlern erheblich schaden", kritisierte auch der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Christian Dürr. Er forderte: "Alle Betriebe, die technische Sicherheitsvorkehrungen treffen, müssen von der Belegausgabepflicht befreit werden."

Das Bundesfinanzministerium verteidigt die Belegausgabepflicht und spricht von Umsatzsteuerbetrug in Milliardenhöhe. Die Bon-Pflicht schaffe vor allem notwendige Transparenz - auch gegenüber Kunden, die so Sicherheit über die Protokollierung in der Kasse erhielten, sagte eine Sprecherin am Montag. Ein Verstoß bedeute zwar kein Bußgeld, "könnte aber als Indiz dafür gewertet werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde".

Sie wies auch Kritik aus Umweltschutzgründen zurück und sagte AFP, die Form der Belege sei gesetzlich bewusst offen gehalten worden. "Ein Bon kann auch in elektronischer Form ausgehändigt werden, und zur Umstellung hatten Händler ja auch drei Jahre Zeit."

(A.Stefanowych--DTZ)

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