Deutsche Tageszeitung - Bundestag entscheidet am Freitag über verlängerte Entlastungsprämie

Bundestag entscheidet am Freitag über verlängerte Entlastungsprämie


Bundestag entscheidet am Freitag über verlängerte Entlastungsprämie
Bundestag entscheidet am Freitag über verlängerte Entlastungsprämie / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundestag entscheidet am Freitag über die von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungsprämie wegen der hohen Energiepreise. Das Vorhaben wurde in Abstimmung mit den Regierungsfraktionen in ein Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes eingefügt. Arbeitgeber sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Prämie von 1000 Euro zu zahlen.

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Die Zahlung soll nun nicht nur wie vom Koalitionsausschuss ursprünglich beschlossen 2026 möglich sein, sondern bis zum 30. Juni 2027. Hintergrund der Verlängerung ist Kritik vieler Unternehmen, die sich in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation kurzfristig nicht in der Lage sehen, die Prämie zu zahlen.

Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag die verlängerte Version der Entlastungsprämie nach Angaben aus Regierungskreisen im Umlaufverfahren, damit der Bundestag noch diese Woche über sie abstimmen kann. Am 8. Mai soll dann der Bundesrat bei seiner nächsten regulären Sitzung über das Vorhaben entscheiden.

Das Bundesfinanzministerium rechnet durch die Entlastungsprämie mit voraussichtlichen Steuerausfällen von 2,8 Milliarden Euro. Davon entfallen 1,1 Milliarden Euro auf den Bund, die übrigen Steuern dürften also Ländern und Kommunen entgehen.

Der Bundestag stimmt am Freitagvormittag neben der Prämie auch über den gleichfalls als Entlastung vorgesehenen Tankrabatt ab. Die Bundesregierung senkt dabei vorübergehend die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel um 17 Cent je Liter. Dies soll ab dem 1. Mai für zwei Monate bis Ende Juni gelten. Am Freitag entscheidet darüber auch der Bundesrat in einer Sondersitzung. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf rund 1,6 Milliarden Euro beziffert.

(P.Hansen--DTZ)

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