Deutsche Tageszeitung - Neues Heizungsgesetz im Bundeskabinett

Neues Heizungsgesetz im Bundeskabinett


Neues Heizungsgesetz im Bundeskabinett
Neues Heizungsgesetz im Bundeskabinett / Foto: © AFP

Nach monatelangen Verhandlungen soll am Mittwoch die erneute Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes ins Bundeskabinett eingebracht werden. Die Pläne von Union und SPD sehen im Gegensatz zur bisherigen Gesetzeslage vor, dass ein Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleibt. Allerdings sollen sie zu wachsenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden. Unter anderem Klimaschützer kritisieren dies scharf.

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Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung "abzuschaffen". Auf das Wie konnten sich die zuständigen Ministerien dann lange nicht einigen. Im Februar erzielten die Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien eine Grundsatzeinigung, nun wollen Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium den konkreten Gesetzesentwurf vorlegen. Thema im Kabinett ist zudem ein Gesetzentwurf für schärfere Strafen bei Vergewaltigungen mit KO-Tropfen.

(V.Sørensen--DTZ)

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Nach monatelangen Verhandlungen hat die Bundesregierung die erneute Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachten Gesetzesentwurf. Die Pläne von Union und SPD sehen im Gegensatz zur bisherigen Gesetzeslage vor, dass der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleibt, dafür sollen sie zu wachsenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.

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Im Verfahren zur versteckten Preiserhöhung bei der Milka-Schokolade hat die Verbraucherzentrale Hamburg ihre Klage gegen den Hersteller Mondelez gewonnen. Das Landgericht Bremen entschied, die Füllmengenreduzierung von 100 auf 90 Gramm sei eine "relative Mogelpackung und somit eine Irreführung des Verbrauchers", wie es am Mittwoch mitteilte. Um diese Irreführung auszuräumen, "hätte es eines Hinweises auf der Verpackung bedurft".

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