Deutsche Tageszeitung - Datenschützer fordern Ausstieg aus EU-Datenabkommen mit den USA

Datenschützer fordern Ausstieg aus EU-Datenabkommen mit den USA


Datenschützer fordern Ausstieg aus EU-Datenabkommen mit den USA
Datenschützer fordern Ausstieg aus EU-Datenabkommen mit den USA / Foto: © AFP

Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb um den Aktivisten Max Schrems hat die EU-Kommission aufgefordert, aus dem Datenschutzabkommen mit den USA auszutreten. Der Oberste Gerichtshof der USA habe mit einer Entscheidung vom Montag die rechtliche Grundlage für das Abkommen "zerstört", indem er die Unabhängigkeit der US-Aufsichtsbehörde FTC aufgehoben habe, erklärte Schrems: "Da es in den USA keine unabhängigen Behörden mehr gibt, fordern wir die Kommission auf, die Angemessenheitsentscheidung für die USA in einem geordneten Prozess aufzuheben."

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Der Supreme Court hatte am Montag US-Präsident Donald Trump in einem Verfahren um die Entlassung einer hohen Beamtin der FTC recht gegeben. Trump durfte demnach die Demokratin Rebecca Slaughter im vergangenen Jahr aus der Leitungsebene der US-Wettbewerbsbehörde FTC abberufen. Der Präsident habe das Recht, alle Untergebenen zu entlassen, die in seinem Auftrag Exekutivgewalt ausüben.

"In einer 180-Grad-Wende gegenüber der bisherigen Rechtsprechung hat die konservative Mehrheit am Obersten Gerichtshof der USA nun entschieden, dass die Unabhängigkeit der FTC verfassungswidrig ist", erklärte dazu Noyb. "Da sich die EU auf die 'Unabhängigkeit' der FTC als Datenschutzbehörde stützte, ist die gesamte Struktur des EU-US Data Privacy Framework gerade zusammengebrochen."

Das Datenabkommen ermöglicht den Austausch personenbezogener Daten mit den USA. Der Export solcher Daten aus der EU ist grundsätzlich verboten, damit EU-Datenschutzvorschriften nicht ausgehebelt werden können. Mit den USA hat die EU ein Sonderabkommen abgeschlossen, welches das Land als vertrauenswürdig einstuft. Das ist auch für viele EU-Unternehmen wichtig, die etwa US-Cloud-Anbieter nutzen.

Schrems hat wiederholt dagegen geklagt. 2015 erklärte der Europäische Gerichtshof das damalige "Safe Harbour"-Abkommen für nichtig. Auch gegen eine Nachfolgeregelung ("Privacy Shield") ging Schrems erfolgreich vor, 2020 gab ihm der EuGH Recht. Hintergrund war jeweils der umfassende Zugriff von US-Geheimdiensten und anderen Ermittlungsbehörden auf Daten ausländischer Nutzer. 2022 vereinbarten Brüssel und USA ein neues Datenschutzabkommen, das "EU US Data Privacy Framework".

(N.Loginovsky--DTZ)

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