Umfrage: Zwei von drei Berufstätigen sind im Sommerurlaub dienstlich erreichbar
Auch im Urlaub ist die Mehrheit der Berufstätigen dienstlich erreichbar. Komplett ab schaltet nur ein Drittel, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom hervorgeht. 66 Prozent sind dagegen trotz Urlaubs dienstlich ansprechbar - vor allem, um die Erwartungen anderer zu erfüllen.
Wie Bitkom ausführte, hält sich damit das Niveau der Vorjahre. 2025 und 2024 hatten mit 67 Prozent beziehungsweise 66 Prozent ebenfalls rund zwei Drittel angegeben, im Urlaub erreichbar zu sein. Für die aktuelle Erhebung wurden im April und Mai repräsentativ 1004 Menschen ab 16 Jahren befragt, davon 358 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren.
Grund für die Erreichbarkeit ist demnach meist, dass die Befragten der Erwartung anderer gerecht werden wollen: 53 Prozent derjenigen, die im Urlaub beruflich erreichbar sind, sagen, ihre Kolleginnen und Kollegen erwarten dies von ihnen, gefolgt von der Erwartung von Vorgesetzten (47 Prozent). Rund ein Drittel (34 Prozent) meint, Kundinnen und Kunden erwarten Erreichbarkeit, 16 Prozent geben an, aus eigenem Antrieb im Urlaub für berufliche Anliegen verfügbar zu sein.
Am häufigsten reagieren Berufstätige im Urlaub dabei auf Kurznachrichten (62 Prozent) oder Anrufe (61 Prozent). 22 Prozent sind per Mail ansprechbar, 14 Prozent nehmen Videocalls wahr und sieben Prozent lassen sich über Kollaborationstools kontaktieren. "Möglichkeiten zum zeit- und ortsflexiblen Arbeiten dürfen nicht dazu führen, dass Beschäftigte das Gefühl haben, auch im Urlaub ständig verfügbar sein zu müssen", mahnte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Wer sich wirklich erholen kann, lebt nicht nur gesünder, er arbeitet auch produktiver."
Rohleder warb dafür, Vertretungslösungen rechtzeitig zu organisieren und Erwartungen "transparent" zu kommunizieren. "Regeln zur Erreichbarkeit für den Fall der Fälle schaffen Klarheit für alle Beteiligten", erläuterte er. Ziel solle indes immer sein, "dass man eine solche Notlösung überhaupt nicht erst in Anspruch nehmen muss".
(S.A.Dudajev--DTZ)