Deutsche Tageszeitung - Frühstartrente: Eltern können staatlichen Zuschuss um bis zu 6840 Euro ergänzen

Frühstartrente: Eltern können staatlichen Zuschuss um bis zu 6840 Euro ergänzen


Frühstartrente: Eltern können staatlichen Zuschuss um bis zu 6840 Euro ergänzen
Frühstartrente: Eltern können staatlichen Zuschuss um bis zu 6840 Euro ergänzen / Foto: © AFP

Bei der geplanten Frühstartrente für Kinder und Jugendliche sollen Eltern den staatlichen Zuschuss von monatlich zehn Euro mit bis zu 6840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln aufstocken können. Das geht aus einem Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium hervor, der der Nachrichtenagentur AFP vorlag und der am Mittwoch in die Abstimmung mit den anderen Ministerien ging. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe über die Pläne berichtet.

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Mit der Frühstartrente will die Koalition Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Sie soll als Teil der privaten Altersvorsorge das Rentensystem stärken helfen. Entsprechende Eckpunkte für die Frühstartrente hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen. Der Gesetzentwurf regelt nun erstmals die konkrete Ausgestaltung des Modells.

Demnach zahlt der Staat bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt ein. Eltern können den Betrag durch freiwillige Einzahlungen ergänzen. Das Depot können Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen.

Das Finanzministerium schreibt dafür laut Entwurf eine Effektivkostendeckel von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden.

Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen. Um diese zu erhalten, müssen die Kinder zudem einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen.

Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.

Mit der Frühstartrente werde jungen Menschen schon früh ein Startkapital für die private Vorsorge mitgegeben, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Funke-Zeitungen. "Wir wollen, dass alle besser und früher für das Alter vorsorgen können. Eltern wollen wir dabei unterstützen, schon für ihre Kinder vorzusorgen."

Heute hänge das viel zu oft davon ab, ob die Eltern hohe Einkommen oder Vermögen haben. Klingbeil betonte: "Diese Ungleichheit setzt sich dann oft bis ins Alter fort. Das wollen wir ändern."

(A.Stefanowych--DTZ)

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