Deutsche Tageszeitung - Neuer US-Prozess wegen Social-Media-Sucht geplatzt

Neuer US-Prozess wegen Social-Media-Sucht geplatzt


Neuer US-Prozess wegen Social-Media-Sucht geplatzt
Neuer US-Prozess wegen Social-Media-Sucht geplatzt / Foto: © AFP

In den USA ist ein erneuter Prozess um die mutmaßliche Social-Media-Sucht eines Jugendlichen geplatzt. Der Teenager zog seine Klage gegen den Meta-Konzern mit seinen Diensten Instagram und Facebook am Mittwoch kurzfristig zurück, wie seine Anwälte mitteilten. Das Verfahren sollte eigentlich am Montag in Los Angeles beginnen.

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Der Jugendliche, der nur unter seinen Initialen R.K.C. bekannt ist, wolle das Kapitel abschließen, erklärten seine Anwälte Emily Jeffcott und Rahul Ravipudi. Die Plattformen Youtube, Tiktok und Snapchat hatten sich bereits außergerichtlich mit ihm geeinigt. In der Regel fließt bei einem solchen Vergleich Geld, über die Bedingungen wurde allerdings Stillschweigen vereinbart.

Meta betonte hingegen, der Teenager habe seine Klage fallen lassen, "ohne irgendeine Zahlung zu erhalten". Die Vorwürfe, Facebook oder Instagram erzeugten ein Suchtverhalten, seien haltlos.

Die Anwälte des Jugendlichen begründeten den Rückzug der Klage unter anderem mit seiner "Sorge, ein zermürbendes, wochenlanges Verfahren über sich ergehen lassen zu müssen". Er wolle nun "eine Therapie beginnen, da er den Wunsch hat, ein normales Leben zu führen".

Der 15-jährige Kläger aus dem US-Bundesstaat Florida hatte angegeben, jahrelange zwanghafte Social-Media-Nutzung habe bei ihm zu Angstzuständen, Depressionen und Suizidgedanken beigetragen. Der Fall wurde als Musterverfahren für tausende ähnliche Klagen in den USA ausgewählt.

Ein erstes solches Musterverfahren war im März in Los Angeles zu Ende gegangen. Eine Jury verurteilte Meta und Google dabei zur Zahlung von sechs Millionen Dollar an eine 20-jährige Klägerin. Sie hatte Instagram und Youtube vorgeworfen, sie als Minderjährige abhängig gemacht und ihr schwere psychische Schäden zugefügt zu haben. Tiktok und Snapchat hatten sich in diesem Fall ebenfalls außergerichtlich auf Vergleiche in unbekannter Höhe geeinigt.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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