Deutsche Tageszeitung - Bundesregierung kann Klimawirkung von neuem Heizungsgesetz weiter nicht beziffern

Bundesregierung kann Klimawirkung von neuem Heizungsgesetz weiter nicht beziffern


Bundesregierung kann Klimawirkung von neuem Heizungsgesetz weiter nicht beziffern
Bundesregierung kann Klimawirkung von neuem Heizungsgesetz weiter nicht beziffern / Foto: © AFP

Die Bundesregierung kann die Wirkung des neuen Heizungsgesetzes auf die Entwicklung der Treibhausgasemissionen weiterhin nicht beziffern. "Eine Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes benötigt noch Zeit", erklärte das Bundeswirtschaftsministerium auf eine entsprechende Anfrage des Grünen-Abgeordneten Alaa Alhamwi, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlag.

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Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurden die Klimaschutzvorgaben für den Einbau neuer Heizungsanlagen weitgehend abgeschafft. Der Weiterbetrieb und der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich. Stattdessen sollen diese Anlagen zunehmend mit alternativen Brennstoffen betrieben werden. Beschlossen wurde das Gesetz Anfang Juli.

Im Detail sieht das Gesetz vor, dass neu eingebaute fossile Heizungen ab 2029 zunächst zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden müssen. Bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umstellen. Diese 100-Prozent-Vorgabe für Inverkehrbringer wurde erst im parlamentarischen Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken hinzugefügt.

Denn das geltende Klimaschutzgesetz verbietet der Bundesregierung Rückschritte beim Klimaschutz. Zudem ergibt sich aus diesem Gesetz, dass ab 2045 nur noch klimaneutral geheizt werden darf. Das alte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung zielte auch darauf ab, die Sektorklimaziele im Gebäudebereich zu erreichen, die seit Jahren verfehlt werden.

Alhamwi hatte nach eigenen Angaben bereits im Februar, als sich die Regierungsfraktionen grundsätzlich auf die Abschaffung der Heizungsvorgaben geeinigt hatten, nach der Klimaschutzwirkung gefragt. Damals erklärte das Wirtschaftsministerium, "erst nach Konkretisierung durch die gesetzlichen Regelungen" eine Abschätzung abgeben zu können. Die Verfügbarkeit und Preisentwicklung von alternativen Brennstoffen wie Biogas, Bioöl und Wasserstoff gelten allerdings als kaum vorhersehbar.

"Wer ein Gesetz beschließt, ohne seine Klimawirkung auch nur abzuschätzen, handelt ohne Kompass", kritisierte der Grünen-Abgeordnete. "Mit dem Gebäudeenergiegesetz gab es einen klaren Weg zur Klimaneutralität. Diesen verlässt die Bundesregierung, ohne zu wissen, wohin sie steuert."

(N.Loginovsky--DTZ)

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