Deutsche Tageszeitung - Erbschaftssteuer-Einnahmen steigen auf Rekordniveau

Erbschaftssteuer-Einnahmen steigen auf Rekordniveau


Erbschaftssteuer-Einnahmen steigen auf Rekordniveau
Erbschaftssteuer-Einnahmen steigen auf Rekordniveau

Die Einnahmen des deutschen Staates aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind im vergangenen Jahr auf den höchsten jemals gemessenen Wert gestiegen. Insgesamt setzten die Finanzverwaltungen 21,4 Milliarden Euro fest, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Dies ist ein Plus von 60,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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Die Einnahmen des deutschen Staates aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind im vergangenen Jahr auf den höchsten jemals gemessenen Wert gestiegen. Insgesamt setzten die Finanzverwaltungen 21,4 Milliarden Euro fest, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Dies ist ein Plus von 60,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Ausschlaggebend war demnach vor allem ein sprunghafter Anstieg bei der Besteuerung sehr großer Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro. Hier hat sich die festgesetzte Steuer mehr als verdoppelt (plus 146,8 Prozent). Sowohl die festgesetzte Erbschaftsteuer als auch die Schenkungsteuer erreichten neue Spitzenwerte. Das Steueraufkommen auf Erbschaften erhöhte sich um 57,1 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro. Bei den Schenkungen zu Lebzeiten gab es einen noch kräftigeren Zuwachs von 67,3 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro.

»Damit nahm die Schenkungsteuer seit 2019 durchgängig zu«, teilte das Statistikamt mit. »Allein im Vergleich zum Jahr 2023 hat sie sich fast verdoppelt.« Insgesamt wurde im Jahr 2025 Vermögen im Wert von 141,1 Milliarden Euro übertragen, ein Plus von gut 23 Prozent.

Die Statistik liefert nur Informationen über Vermögensübergänge, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Die meisten Vermögensübergänge in Deutschland liegen innerhalb der Freibeträge, sind in der Regel nicht steuerpflichtig und damit nicht in der Statistik enthalten. Zudem weist die Statistik bestimmte Steuererlasse nicht aus. Bei der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung für Unternehmensvermögen wurden beispielsweise im vergangenen Jahr Steuern in Höhe von 3,7 Milliarden Euro erlassen.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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