Deutsche Tageszeitung - EU-Kommission stellt Rechtsrahmen für Vorgehen gegen Kurzzeitvermietungen vor

EU-Kommission stellt Rechtsrahmen für Vorgehen gegen Kurzzeitvermietungen vor


EU-Kommission stellt Rechtsrahmen für Vorgehen gegen Kurzzeitvermietungen vor
EU-Kommission stellt Rechtsrahmen für Vorgehen gegen Kurzzeitvermietungen vor / Foto: © AFP/Archiv

Die EU-Kommission stellt am Mittwoch einen Rechtsrahmen vor, der Städten beim Vorgehen gegen Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb helfen soll. Kommunen sollen solche Kurzzeitvermietungen an Touristen verbieten oder einschränken dürfen, wenn der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Dafür soll es einheitliche Kriterien geben.

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Zahlreiche europäische Städte haben Kurzzeitvermietungen in bestimmten Vierteln schon verboten oder eingeschränkt, damit nicht noch mehr Wohnungen in Ferienunterkünfte umgewandelt werden. Darunter sind etwa Lissabon, Barcelona und Amsterdam. Häufig klagen die Anbieter aber gegen die Einschränkungen, das sorgt bei Immobilieneigentümern für rechtliche Unsicherheit.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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