
Gesetz zum Abkommen über ein einheitliches Patentgericht in der EU nichtig

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Gesetz zur Errichtung eines einheitlichen Patentgerichts in der Europäischen Union für nichtig erklärt. Es bewirke eine Verfassungsänderung, sei aber vom Bundestag nicht mit der dafür erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen worden, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Bürger hätten zur Sicherung ihrer demokratischen Einflussmöglichkeiten im Prozess der europäischen Integration ein Recht darauf, dass eine Übertragung von Hoheitsrechten nur in der vom Grundgesetz vorgesehenen Form erfolge. (Az. 2 BvR 739/17)
Ein unter Verstoß hiergegen ergangenes Zustimmungsgesetz zu einem völkerrechtlichen Vertrag könne eine EU-Einrichtung nicht demokratisch legitimieren, erklärten die Verfassungsrichter. Mit dem Gesetz sollten die Voraussetzungen für die Ratifikation eines Übereinkommens aus dem Jahr 2013 zu einem einheitlichen Patentgericht geschaffen werden.
(W.Uljanov--DTZ)