Deutsche Tageszeitung - Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor

Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor


Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor
Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor / Foto: © AFP/Archiv

Onlineplattformen wie Instagram, Snapchat und Tiktok könnten in der EU für Kinder unter 13 Jahren verboten werden. "Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren, kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren", forderte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch in Straßburg. Am Donnerstag will sie einen konkreten Gesetzesvorschlag vorlegen, der dann in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der EU-Länder geht.

Textgröße ändern:

Von der Leyen schlug vor, Social-Media-Plattformen für Kinder unter 13 Jahren zu verbieten. 13- und 14-Jährige sollen erste Profile mit eingeschränkten Funktionen und begrenzter Nutzungszeit am Tag erstellen können, "die von Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden". Ab 15 Jahren sollen Jugendliche die Onlinedienste dann selbstständig nutzen können.

Onlineplattformen und Smartphones vereinnahmten die Aufmerksamkeit und Konzentration von Kindern, sagte von der Leyen. "Kinder werden ihrer Kindheit beraubt", fügte sie hinzu. Kinder bräuchten Zeit um zu fühlen, eigene Entscheidungen zu treffen und sich auch mal zu langweilen. "Wenn aber ein Kind ein Smartphone hat, ist all das weg."

Von der Leyen verlangte von den Digitalkonzernen, dass ihre Dienste für alle minderjährigen Nutzerinnen und Nutzer sicher sind. "Wir müssen keine Funktionen hinnehmen, die süchtig machen. Wir müssen uns nicht damit abfinden, dass Kinder in immer extremere Inhalte hineingezogen werden", sagte sie. "Wir müssen nicht akzeptieren, dass Fotos von Mädchen für KI-generierte sexualisierte Bilder verwendet werden."

Die EU-Kommission werde die Unternehmen deshalb zu Änderungen verpflichten. "Die Plattformen müssen beweisen, dass sie sicher sind", sagte von der Leyen. Die EU hat mit dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) schon Regeln für die Digitalkonzerne. Gegen die meisten großen Anbieter laufen in Brüssel Verfahren wegen Mängeln beim Jugendschutz, die Altersvorgaben sollen nun dazukommen.

Die eigentliche Gefahr liege in den Geschäftsmodellen der Plattformen, "die auf größtmögliche Aufmerksamkeit und Nutzungsmaximierung ausgelegt sind", erklärte die Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Ramona Popp. Altersgrenzen allein lösten das Problem nicht, weil auch Erwachsene unter Suchtgefahren und Hassrede im Internet litten, fügte sie hinzu. Sie forderte Änderungen für alle Nutzerinnen und Nutzer.

Die Kinderrechtsorganisation 5Rights Foundation begrüßte von der Leyens Vorschläge. "Der Teufel steckt natürlich im Detail", erklärte die Vorsitzende der Organisation, Leanda Barrington-Leach. Die EU-Kommission müsse auch sicherstellen, dass Onlinespiele, KI-Chatbots und Lernapps für Kinder sicher seien. Außerdem komme es darauf an, dass die Regeln auch konsequent umsetzbar sind.

Voraussetzung dafür ist, dass die Unternehmen das Alter ihrer Nutzerinnen und Nutzer überprüfen können. Das könnte zum Beispiel über den digitalen Personalausweis im sogenannten E-Wallet laufen, das in Deutschland ab dem kommenden Jahr verfügbar sein soll. Die Kommission hat auch eine eigene App entwickeln lassen, an der es aber noch Bedenken beim Datenschutz gibt.

Mehrere EU-Länder planen seit längerem ein Social-Media-Verbot, für nationale Alleingänge gibt es aber Hürden. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will bis Jahresende eine Übergangslösung für Deutschland vorstellen, bis es EU-weit neue Regeln gibt. Das dürfte indes noch dauern, die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der 27 Staaten ziehen sich in der Regel über Monate.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Portugiesischer Regierungschef: Lufthansa gewinnt Bieterrennen um TAP Air

Der deutsche Lufthansa-Konzern hat nach Angaben des portugiesischen Regierungschefs Luis Montenegro das Bieterrennen um die Teilprivatisierung der Airline TAP gewonnen. Die Lufthansa habe ein Angebot von 1,2 Milliarden Euro für die Übernahme von 44,9 Prozent des Kapitals der portugiesischen Fluglinie gemacht, sagte Montenegro am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung. Damit setzte sich die Lufthansa gegen die niederländisch-französische Air France-KLM durch, die ebenfalls Interesse an einer Übernahme hatte.

Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke

Nach einer Verzögerung durch eine Protestaktion hat ein 23. Castortransport mit Atommüll durch Nordrhein-Westfalen von Jülich bei Aachen am Mittwochmorgen das Zwischenlager in Ahaus im Münsterland erreicht. Aktivisten störten den Transport zwischenzeitig an einer Brücke über der Autobahn 31, wie die Polizei in Münster mitteilte. Nach einer Verzögerung konnte der Transport weiterfahren. Die Sicherheit des Transports sei durchgängig gewährleistet gewesen.

US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung

US-Präsident Donald Trump will Zentralbank-Vorständin Lisa Cook entlassen - für eine Befragung durch ein von Trump einberufenes Komitee hat sie aber keine Zeit. Cook nehme am 5. November an finanz- und geldpolitischen Treffen in Europa teil, schrieb ihr Anwalt Abbe Lowell am Dienstag an das Weiße Haus. "Folglich kann sie an diesem Datum nicht an einer Anhörung teilnehmen." Möglich sei die Befragung erst nach Beratungen der US-Notenbank Fed zur Geldpolitik am 8. und 9. Dezember.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.30 Uhr) sein Urteil über strengere Regeln für die Porno-Seite Stripchat. Die EU-Kommission stufte Stripchat 2023 als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Denn die Seite habe mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU, was über dem Schwellenwert liegt. (Az. T-134/24)

Textgröße ändern: