
Bundesgerichtshof urteilt zu Trittlärm in Eigentumswohnungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Freitag (9.00 Uhr) zu einem Streit um Trittlärm in Eigentumswohnungen. Im Streitfall hatte ein Eigentümer im Dachgeschoss den bisherigen Teppich entfernt und Fliesen verlegen lassen. Dadurch erhöhte sich der Trittlärm für den Eigentümer darunter erheblich.
Dieser verlangt daher, der Eigentümer über ihm müsse wieder für mehr Ruhe sorgen; er verletze sonst seine gesetzliche Pflicht zu einem "geordneten Zusammenleben". Der Dachgeschosseigentümer meint, es sei sein gutes Recht, sich den Boden auszusuchen, den er wolle. (Az: V ZR 173/19)
(O.Tatarinov--DTZ)