Deutsche Tageszeitung - Verbraucher haben Anspruch auf Neukundenbonus trotz Insolvenz von Stromanbieter BEV

Verbraucher haben Anspruch auf Neukundenbonus trotz Insolvenz von Stromanbieter BEV


Verbraucher haben Anspruch auf Neukundenbonus trotz Insolvenz von Stromanbieter BEV
Verbraucher haben Anspruch auf Neukundenbonus trotz Insolvenz von Stromanbieter BEV / Foto: ©

Trotz der Insolvenz der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV) haben ehemalige Kunden einen Anspruch auf den einst versprochenen Neukundenbonus. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied am Dienstag, dass der Insolvenzverwalter den Bonus nicht mit der Begründung vorenthalten durfte, dass Kunden eine Mindestbelieferungsdauer nicht eingehalten hätten, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Die Musterfeststellungsklage hatte 2019 der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht.

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"Das ist ein großer Erfolg für Verbraucher", erklärte vzbv-Referent Henning Fischer. Auf sich gestellt hätten die meisten Betroffenen die gerichtliche Auseinandersetzung verständlicherweise gescheut. "Mit der Musterfeststellungsklage konnte der vzbv umstrittene Fragen in erster Instanz klären." Gegen das Urteil ist die Revision beim Bundesgerichtshof möglich.

Die BEV hatte Strom- und Gaskunden mit attraktiven Neukundenboni gelockt. Anfang 2019 stellte der Anbieter einen Insolvenzantrag; der Insolvenzverwalter enthielt den Kunden dann in den daraufhin erstellten Endabrechnungen den Neukundenbonus vor. Die Betroffenen wurden in vielen Fällen sogar aufgefordert, eine trotz gezahlter Abschläge noch ausstehende Summe für die Strom- oder Gaslieferung zu bezahlen. Die Begründung lautete, der Neukundenbonus werde nur gewährt, wenn die Verbraucher mindestens zwölf Monate beliefert wurden.

"Dem erteilte das Oberlandesgericht heute eine klare Absage", erklärte der vzbv. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BEV sei nicht zu entnehmen, dass nur derjenige den Bonus erhalten sollte, der über einen bestimmten Zeitraum von der BEV mit Strom oder Gas versorgt wurde. Außerdem stellte das Gericht demnach fest, dass der Neukundenbonus zu einer automatischen Reduzierung der Vergütungsansprüche für die Strom- und Gaslieferung führt: "Die Endabrechnung muss also um den Neukundenbonus gekürzt werden."

Das Urteil gilt unmittelbar nur für die Verbraucher, die sich in das vom Bundesamt für Justiz geführte Klageregister hatten eintragen lassen, wie der vzbv betonte. Es handelt sich demnach um tausende ehemalige BEV-Kunden.

Es ist der zweite Erfolg des vzbv mit einer Musterfeststellungsklage. Ende Februar hatte sich die Organisation nach einer Musterklage gegen Volkswagen mit dem Autokonzern auf einen Vergleich für gut 262.000 vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrer geeinigt. Die Kunden sollen insgesamt 830 Millionen Euro erhalten.

Die Musterfeststellungsklage gibt es seit November 2018. Sie soll Verbraucher im Kräftemessen mit Konzernen stärken und bietet vor allem für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung Vorteile, da sie zunächst kein Prozesskostenrisiko tragen. Individuelle Ansprüche müssen sie nach einem Musterverfahren selbst einklagen, können sich dabei aber auf dessen Urteil berufen.

(W.Budayev--DTZ)

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