Deutsche Tageszeitung - Claudia Pechstein erstreitet Zwischenerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht

Claudia Pechstein erstreitet Zwischenerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht


Claudia Pechstein erstreitet Zwischenerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht
Claudia Pechstein erstreitet Zwischenerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht / Foto: © AFP/Archiv

Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat im Streit um Schadenersatz wegen ihrer Dopingsperre einen wichtigen Zwischenerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht eingefahren. Dieses hob das Urteil des Bundesgerichtshofs von 2016 auf, mit dem ihre Klage für unzulässig erklärt worden war. Das Oberlandesgericht (OLG) München muss damit neu in dem Fall entscheiden. (Az. 1 BvR 2103/16)

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Der Rechtsstreit zieht sich seit fast zehn Jahren. Die Internationale Eislauf-Union (ISU) hatte Pechstein im Juli 2009 anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis "wegen Blutdopings" rückwirkend vom Februar 2009 für zwei Jahre gesperrt. Dadurch war sie unter anderem von der Teilnahme an den Olympischen Winterspielen in Vancouver 2010 ausgeschlossen.

Der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne bestätigte dies. Pechstein hatte eine öffentliche Verhandlung beantragt, was der CAS aber zurückwies. Das Schweizer Bundesgericht lehnte später ihre Revision gegen den CAS-Schiedsspruch ab.

Führende deutsche Hämatologen bescheinigten Pechstein allerdings in der Zwischenzeit eine genetisch bedingte Blutanomalie, auf welche die ungewöhnlichen Blutwerte zurückzuführen seien.

Ende 2012 klagte Pechstein dann beim Landgericht München auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen die ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft. Dieses wies die Klage zwar ab, das Oberlandesgericht als nächste Instanz hielt sie aber für zulässig und die Schiedsvereinbarung zugunsten des CAS für nichtig.

Dem widersprach der Bundesgerichtshof (BGH), der das OLG-Urteil 2016 aufhob. Daraufhin zog Pechstein vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses erklärte nun, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs Pechsteins Grundrechte verletze. Der BGH habe die Bedeutung des Anspruchs auf Öffentlichkeit des Verfahrens verkannt.

Nun wird das Verfahren vor dem OLG München neu aufgerollt. Möglicherweise bekommt die heute 50-jährige Pechstein also doch noch Schadenersatz - entschieden ist das aber noch nicht.

Der frühere Linken-Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi erklärte nach dem Beschluss aus Karlsruhe, er begrüße diesen "aus vollem Herzen". Pechstein "hat niemals gedopt und wurde durch eine Fehleinschätzung, die von wissenschaftlichen Gutachten widerlegt wurde, über lange Zeit ihrer sportlichen Möglichkeiten beraubt", so Gysi weiter.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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