Deutsche Tageszeitung - OVG Münster: Untersagung von Pornoseiten mit Sitz in Zypern rechtmäßig

OVG Münster: Untersagung von Pornoseiten mit Sitz in Zypern rechtmäßig


OVG Münster: Untersagung von Pornoseiten mit Sitz in Zypern rechtmäßig
OVG Münster: Untersagung von Pornoseiten mit Sitz in Zypern rechtmäßig / Foto: © AFP/Archiv

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen hat zu Recht zwei Anbietern aus Zypern die Verbreitung von frei zugänglichen pornografischen Internetangeboten in Deutschland untersagt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Landesanstalt und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in mehreren am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen. Damit blieben die Eilanträge der Anbieter auch in zweiter Instanz ohne Erfolg. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (Az. 13 B 1911/21, 13 B 1912/21 und 13 B 1913/21)

Textgröße ändern:

Die Landesanstalt für Medien NRW hatte im Juni 2020 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen den Anbietern aus Zypern gegenüber insgesamt drei Internetangebote mit frei zugänglichen pornografischen Inhalten beanstandet und deren weitere Verbreitung untersagt, solange die pornografischen Inhalte nicht entfernt werden oder durch eine geschlossene Benutzergruppe gewährleistet wird, dass nur Erwachsene Zugang erhalten.

Ähnlich argumentierte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die zusätzlich entschied, dass Internetanbieter das Portal für den Abruf aus Deutschland sperren müssen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte die Anträge der zyprischen Anbieter auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entscheidung der Landesanstalt ab und entschied, die drei Pornoportale dürften nicht mehr ohne vorgeschaltete Alterskontrolle in Deutschland verbreitet werden.

Die dagegen gerichteten Beschwerden wies das OVG nun zurück. Das Gericht erkennt demnach keine verfassungsrechtlichen Bedenken darin, dass bei der Aufsicht über Telemedienangebote die inhaltliche Entscheidung über deren Vereinbarkeit mit dem Jugendmedienschutz allein der von den Ländern gemeinsam errichteten KJM obliegt. Die KJM diene formal als ein Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt. Die ihr zugewiesenen weitreichenden Entscheidungsbefugnisse seien gerechtfertigt, um staatlichen Einfluss zu begrenzen.

Auch dem Argument der Pornoseitenanbieter, wonach das sogenannte Herkunftslandprinzip gelte und für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedsstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gälten, folgte das OVG nicht. Wenn ein Mitgliedstaat sich für andere Schutzmodalitäten als ein anderer Mitgliedstaat entscheide, habe dies keinen Einfluss auf die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der jeweiligen nationalen Bestimmungen. Vielmehr habe der Jugendschutz einen höheren Stellenwert gegenüber der Beeinträchtigung der zyprischen Anbieter in ihrer unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit.

(V.Varonivska--DTZ)

Empfohlen

"Star Trek"- und "X-Men"-Star Patrick Stewart mit 86 Jahren gestorben

Er brillierte in Shakespeare-Dramen und gelangte mit "Star Trek" und "X-Men" zu Weltruhm - nun ist der Schauspieler Patrick Stewart im Alter von 86 Jahren gestorben. Stewart starb am Mittwoch in seinem Haus in Los Angeles nach einer "kurzen und heftigen" Erkrankung an Alzheimer und Lewy-Body-Demenz, wie es in einer am Donnerstag auf seinen Online-Accounts verbreiteten Erklärung hieß.

Social-Media-Verbot: EU-Kommission bremst nationale Alleingänge aus

Die EU-Kommission pocht beim Social-Media-Verbot für Kinder auf eine EU-weit einheitliche Altersgrenze und hat nationale Alleingänge deshalb ausgebremst. Österreich und weitere Staaten dürften für ein Jahr keine eigenen Verbote einführen, bevor das geplante EU-Gesetz in Kraft trete, sagte ein Kommissionssprecher am Donnerstag in Brüssel. Das betrifft womöglich auch die Pläne von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU).

Autoattacke in Neustadt am Rübenberge: Tatverdächtiger Fahrer festgenommen

Nach einer Autoattacke mit fünf Verletzten im niedersächsischen Neustadt am Rübenberge haben Ermittler den tatverdächtigen mutmaßlichen Fahrer gefasst. Ihm werde unter anderem versuchter Totschlag in fünf Fällen vorgeworfen, teilte die Polizei in Hannover am Mittwoch mit. Der Mann wurde demnach bereits am Dienstag in Neustadt am Rübenberge festgenommen.

Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet

Nach dem Tod eines Mitglieds der Fürstenfamilie von Monaco ist ein Mann der fahrlässigen Tötung und der unterlassenen Hilfeleistung angeklagt worden. Der Verdächtige ukrainischer Herkunft befinde sich in Untersuchungshaft, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch in Monaco mit. Ein Untersuchungsrichter habe die Ermittlungen übernommen. Die Todesursache sei vermutlich ein Sturz aus 13 Meter Höhe von einem Boulevard in den Hinterhof eines Gebäudes.

Textgröße ändern: