Deutsche Tageszeitung - Juan Carlos beantragt Abweisung von Schadenersatzklage seiner früheren Geliebten

Juan Carlos beantragt Abweisung von Schadenersatzklage seiner früheren Geliebten


Juan Carlos beantragt Abweisung von Schadenersatzklage seiner früheren Geliebten
Juan Carlos beantragt Abweisung von Schadenersatzklage seiner früheren Geliebten / Foto: © POOL/AFP

Die Anwälte des früheren spanischen Königs Juan Carlos I. haben vor einem Londoner Gericht beantragt, eine Schadenersatzklage seiner ehemaligen Geliebten Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn abzuweisen. Wegen Nötigung und Belästigung verlange Sayn-Wittgenstein-Sayn "eine Entschädigung in Höhe von mehr als 126 Millionen Pfund (über 147 Millionen Euro)", sagte der Anwalt des 85-jährigen Ex-Monarchen, Adam Wolanski, am Dienstag. Aufgrund der dünnen Beweislage habe ihre Klage aber "keine realistische Aussicht" auf Erfolg.

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Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn wirft Juan Carlos vor, sie nach dem Ende ihrer Liebesbeziehung ausspioniert und drangsaliert zu haben. Die in London lebende 59-Jährige hatte 2020 Klage eingereicht. Nach ihren Angaben nötigte Juan Carlos sie unter anderem, Geschenke im Gesamtwert von 65 Millionen Euro zurückzugeben. Der einstige König weist alle Vorwürfe zurück.

Der Anwalt der Klägerin, Jonathan Caplan, forderte seinerseits den Londoner High Court auf, den Antrag der Gegenseite zurückzuweisen. In seiner schriftlichen Einlassung nannte er die Argumentation der Gegenseite, dass die Klage letzten Endes auf Schikane eines "verletzlichen älteren Staatsmannes" hinauslaufe, als "haltlos und dreist".

Der Klage zufolge unterhielten Juan Carlos und zu Sayn-Wittgenstein-Sayn zwischen 2004 und 2009 eine "romantische Beziehung". Nach deren Ende habe der verheiratete König seine Ex-Geliebte mit Drohungen, Einbrüchen in ihr Haus und Überwachungsmaßnahmen belästigt. Nach Angaben der 59-Jährigen begann die Kampagne im Jahr 2012.

Im vergangenen Dezember hatten drei Berufungsrichter geurteilt, dass Juan Carlos für seine Amtszeit als Monarch vor englischen Gerichten Immunität besitzt. Davon betroffen war allerdings nicht sein Verhalten nach seiner Abdankung im Jahr 2014. Damit blieb die Klage wegen seines Verhaltens ab 2014 gültig.

Juan Carlos war von 1975 bis zu seiner Abdankung im Juni 2014 Staatsoberhaupt Spaniens. Seitdem wurde er von zahlreichen Skandalen eingeholt - unter anderem ging es dabei um fragwürdige Geldgeschenke in Millionenhöhe aus Saudi-Arabien und Vorwürfe der Geldwäsche, in die auch seine Ex-Geliebte verstrickt sein soll. Beide bestreiten die Vorwürfe.

Wegen des Verdachts auf Veruntreuung war Juan Carlos im August 2020 ins Exil nach Abu Dhabi gegangen. Im März des vergangenen Jahres stellte die spanische Justiz ihre Ermittlungen aus Mangel an Beweisen, wegen Verjährung sowie aufgrund der Unantastbarkeit, die Juan Carlos als Staatsoberhaupt genoss, ein.

(V.Sørensen--DTZ)

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