Deutsche Tageszeitung - Körperverletzungsverfahren gegen Fußballer Jérôme Boateng wird neu aufgerollt

Körperverletzungsverfahren gegen Fußballer Jérôme Boateng wird neu aufgerollt


Körperverletzungsverfahren gegen Fußballer Jérôme Boateng wird neu aufgerollt
Körperverletzungsverfahren gegen Fußballer Jérôme Boateng wird neu aufgerollt / Foto: © AFP/Archiv

Das Körperverletzungsverfahren gegen den Fußballweltmeister Jérôme Boateng muss ein weiteres Mal aufgerollt werden. In dritter Instanz hob das Bayerische Oberste Landesgericht am Donnerstag die Verurteilung Boatengs durch das Landgericht München I auf. Das Gericht gab sowohl der Revision des derzeit vereinslosen Fußballers als auch jenen der Staatsanwaltschaft und der früheren Partnerin Boatengs statt.

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Eine andere Kammer muss die Beweisaufnahme vollkommen neu starten. Als Folge der Revisionen von Staatsanwaltschaft und Expartnerin könnte Boateng auch eine härtere Verurteilung als die angefochtene zu 120 Tagessätzen drohen.

Zur Begründung erklärte das Oberste Landesgericht einem Gerichtssprecher zufolge, Boatengs Revision habe wegen eines fehlerhaften Befangenheitsantrags Erfolg. Über diesen Befangenheitsantrag sei unter Mitwirkung eines von Boateng abgelehnten Richters entschieden worden - dies sei unzulässig gewesen.

Zu einer möglichen Verschärfung der Strafe für Boateng könnten die Gründe führen, aus denen die Revisionen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin Erfolg hatten. Diese beschwerten sich, weil Boateng vom Landgericht wegen des Wurfs einer Getränkekühltasche auf seine damalige Partnerin nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt worden war.

Die Kammer habe nicht geklärt, ob die Tasche ein gefährliches Werkzeug gewesen sei und damit eine gefährliche Körperverletzung vorgelegen habe. Im Fall einer gefährlichen Körperverletzung hätte schon die Mindeststrafe bei sechs Monaten gelegen, also deutlich über den verhängten 120 Tagessätzen. Auch bei einem von der Expartnerin geschilderten Wurf Boatengs mit einem Windlicht sei die Beweiswürdigung zudem unzureichend gewesen.

Der 35-Jährige war im November vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro wegen Körperverletzung und Beleidigung seiner früheren Lebensgefährtin verurteilt worden. Da sich die Strafe aus 120 Tagessätzen zusammensetzt, wäre Boateng damit vorbestraft.

In der ersten Distanz verurteilte das Amtsgericht München Boateng 2021 ebenfalls, allerdings nur zu 60 Tagessätzen. Damit wäre er nicht vorbestraft. Die Geldstrafe lag damals mit 1,8 Millionen Euro höher - dies lag allerdings daran, dass Boateng damals noch deutlich besser verdient hatte und ein Tagessatz von 30.000 Euro angesetzt worden war.

In den beiden ersten Verfahren sahen es die Gerichte als erwiesen an, dass der damalige Spieler des FC Bayern München während eines Karibikurlaubs vor mehr drei Jahren seine damalige Partnerin verletzt und beleidigt hatte. So habe er eine Kühltasche in ihre Richtung geworfen und ihr außerdem bei einer körperlichen Auseinandersetzung ein blaues Auge zugefügt.

Der Fußballer gehörte zu der deutschen Nationalmannschaft, die 2014 in Brasilien den Weltmeistertitel holte. Er spielte zuletzt bei Olympique Lyon in Frankreich, seit dem Ende der vergangenen Saison ist Boateng vereinslos.

(O.Zhukova--DTZ)