Deutsche Tageszeitung - Ex-Mitarbeiter verklagt Rapperin Megan Thee Stallion nach angeblichem Sex-Vorfall

Ex-Mitarbeiter verklagt Rapperin Megan Thee Stallion nach angeblichem Sex-Vorfall


Ex-Mitarbeiter verklagt Rapperin Megan Thee Stallion nach angeblichem Sex-Vorfall
Ex-Mitarbeiter verklagt Rapperin Megan Thee Stallion nach angeblichem Sex-Vorfall / Foto: © AFP/Archiv

Ein früherer Mitarbeiter wirft der US-Rapperin Megan Thee Stallion in einer Klage sexuelle Belästigung und Mobbing vor. Er habe während einer Autofahrt mit ansehen müssen, wie die Musikerin auf der spanischen Urlaubsinsel Ibiza Sex mit einer anderen Frau hatte, argumentierte der Kameramann Emilio Garcia in seiner am Dienstag (Ortszeit) vor einem Gericht in Los Angeles eingereichten Klage.

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Während des Vorfalls im Juni 2022 habe Garcia den Wagen nicht verlassen können, "weil das Auto fuhr und er sich irgendwo in einem fremden Land befand", heißt es in der Klageschrift. "So ein Verhalten vor einem Mitarbeiter an den Tag zu legen, ist definitiv illegal", kritisierte Garcias Anwalt Ron Zambrano. Garcia, der als persönlicher Tour-Fotograf für die Rapperin arbeitete, sei während des Vorfalls "verlegen, wie gelähmt und aufgebracht" gewesen. Anschließend habe Megan Thee Stallion ihn aufgefordert, niemandem etwas davon zu erzählen.

Der Klage zufolge heuerte die Musikerin Garcia als selbstständigen Unternehmer an, statt ihm eine feste Anstellung zu geben. Obwohl er formell Acht-Stunden-Tage haben sollte, habe er zahllose Überstunden machen und ständig erreichbar sein müssen. Zudem habe die Rapperin ihn als "fett" beschimpft und ihn aufgefordert, weniger zu essen.

Der Kameramann fordert Schmerzensgeld in nicht genannter Höhe. Die Rapperin müsse für ihr Verhalten verantwortlich gemacht werden "und mit dieser Art von sexueller Belästigung und Fat-Shaming aufhören", forderte Anwalt Zambrano.

Ein Anwalt der Rapperin wies die Vorwürfe gegenüber der Website "Page Six" zurück. Es handele sich um ein reines Arbeitsrechtsverfahren, in dem der Kläger Geld wolle. Sexuelle Belästigung sei dagegen nicht Gegenstand der Klage; dieser Vorwurf gegen die Musikerin werde nur erhoben, "um sie zu beschämen".

(Y.Leyard--DTZ)

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