Deutsche Tageszeitung - Anwalt: "Fehler" bei Anklage gegen US-Sänger Justin Timberlake wegen Trunkenheit am Steuer

Anwalt: "Fehler" bei Anklage gegen US-Sänger Justin Timberlake wegen Trunkenheit am Steuer


Anwalt: "Fehler" bei Anklage gegen US-Sänger Justin Timberlake wegen Trunkenheit am Steuer
Anwalt: "Fehler" bei Anklage gegen US-Sänger Justin Timberlake wegen Trunkenheit am Steuer / Foto: © AFP

Anklage gegen Justin Timberlake wegen Trunkenheit am Steuer: Der Anwalt des US-Popstars hat die Vorwürfe gegen seinen Mandanten bestritten. Timberlake sei bei seiner Festnahme im vergangenen Monat "nicht betrunken" gewesen, argumentierte sein Anwalt Edward Burke am Freitag (Ortszeit) beim zuständigen Gericht in New York. Die Anzeige des Polizisten sei fehlerhaft gewesen. Die Klage müsse daher abgewiesen werden. Der zuständige Richter erklärte sich bereit, den Antrag zu prüfen.

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Die Polizei habe in diesem Fall "eine Reihe sehr bedeutender Fehler gemacht", hieß es in einer Erklärung des Anwalts nach der Anhörung. "Die wichtigste Tatsache, die man über diesen Fall wissen muss, ist, dass Justin nicht betrunken war und nicht hätte verhaftet werden dürfen."

Der 43-jährige Sänger war Mitte Juni in der Stadt Sag Harbor in den Hamptons, einer wohlhabenden Region in Long Island östlich von New York, von der Polizei angehalten worden. Polizeiangaben zufolge hatte er unter anderem ein Stoppschild überfahren, zudem geriet sein Auto ins Schlingern.

Timberlake war auf dem Weg zum Haus eines Freundes, nachdem er im Restaurant eines örtlichen Hotels zu Abend gegessen hatte. Die Beamten nahmen ihn wegen des Verdachts auf Trunkenheit am Steuer fest.

Timberlake wurde einem Richter vorgeführt und dann wieder auf freien Fuß gesetzt. Eigentlich sollte er am Freitag per Videoschaltung vor Gericht erscheinen. Derzeit ist der Sänger aber unterwegs auf Europa-Tournee, um sein aktuelles Album "Everything I Thought It Was" zu promoten, und nahm daher den Termin nicht wahr. Laut Gerichtsanordnung muss er bei der nächsten Verhandlung am 2. August zumindest per Videoschaltung anwesend sein.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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