Deutsche Tageszeitung - Juristischer Erfolg für Fußballer Boateng in Streit um Interview über Exfreundin

Juristischer Erfolg für Fußballer Boateng in Streit um Interview über Exfreundin


Juristischer Erfolg für Fußballer Boateng in Streit um Interview über Exfreundin
Juristischer Erfolg für Fußballer Boateng in Streit um Interview über Exfreundin / Foto: © AFP/Archiv

Im Streit um umstrittene Interviewäußerungen über seine verstorbene Exfreundin hat der Fußballer Jérôme Boateng vor Gericht einen Erfolg erzielt. Das Kammergericht Berlin wies am Donnerstag die Berufung der Mutter des Models zurück, das 2021 durch einen Suizid ums Leben gekommen war. Die Äußerungen Boatengs verletzten nicht den sogenannten postmortalen Achtungs- und Geltungsanspruch der verstorbenen Tochter, so das Gericht in der Begründung.

Textgröße ändern:

Dem vorausgegangen war eine Unterlassungsklage der Mutter des Models gegen Boatengs Aussagen in einem Interview kurz vor dem Suizid ihrer Tochter. Darin warf der Fußballer seiner Exfreundin unter anderem vor, dass sie ihn zu der Beziehung gezwungen habe. Die Mutter ging gegen insgesamt sechs Aussagen in dem Interview vor, das Landgericht Berlin untersagte aber nur eine davon. Dagegen legte die Mutter Berufung ein, über die nun am Kammergericht verhandelt wurde.

Die Mutter hatte argumentiert, dass durch das Interview, das mittlerweile nicht mehr online verfügbar ist, der postmortale Achtungsanspruch ihrer Tochter verletzt worden sei, weil ihr unter anderem Straftaten vorgeworfen würden. Richter Oliver Elzer sagte am Donnerstag, die Äußerungen stellten aus Sicht des Senats zwar eine Verletzung dar, seien aber nicht derart schwerwiegend, dass sie ein Verbot rechtfertigen würden.

Für die Verletzung des postmortalen Achtungsanspruchs müsse eine Verletzung der Menschenwürde vorliegen, was in diesem Fall aber nicht vorliege, befand der Senat. Auch eine Verletzung des postmortalen Geltungsanspruchs liege nicht vor, weil Boatengs Exfreundin keine "besondere Lebensleistung" hinterlasse, aus der ein besonderes öffentliches Ansehen erwachse. Eine solche habe die Rechtsprechung beispielsweise bei Persönlichkeiten wie der Schauspielerin Marlene Dietrich oder dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) angenommen.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

"Star Trek"- und "X-Men"-Star Patrick Stewart mit 86 Jahren gestorben

Er brillierte in Shakespeare-Dramen und gelangte mit "Star Trek" und "X-Men" zu Weltruhm - nun ist der Schauspieler Patrick Stewart im Alter von 86 Jahren gestorben. Stewart starb am Mittwoch in seinem Haus in Los Angeles nach einer "kurzen und heftigen" Erkrankung an Alzheimer und Lewy-Body-Demenz, wie es in einer am Donnerstag auf seinen Online-Accounts verbreiteten Erklärung hieß.

Social-Media-Verbot: EU-Kommission bremst nationale Alleingänge aus

Die EU-Kommission pocht beim Social-Media-Verbot für Kinder auf eine EU-weit einheitliche Altersgrenze und hat nationale Alleingänge deshalb ausgebremst. Österreich und weitere Staaten dürften für ein Jahr keine eigenen Verbote einführen, bevor das geplante EU-Gesetz in Kraft trete, sagte ein Kommissionssprecher am Donnerstag in Brüssel. Das betrifft womöglich auch die Pläne von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU).

Autoattacke in Neustadt am Rübenberge: Tatverdächtiger Fahrer festgenommen

Nach einer Autoattacke mit fünf Verletzten im niedersächsischen Neustadt am Rübenberge haben Ermittler den tatverdächtigen mutmaßlichen Fahrer gefasst. Ihm werde unter anderem versuchter Totschlag in fünf Fällen vorgeworfen, teilte die Polizei in Hannover am Mittwoch mit. Der Mann wurde demnach bereits am Dienstag in Neustadt am Rübenberge festgenommen.

Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet

Nach dem Tod eines Mitglieds der Fürstenfamilie von Monaco ist ein Mann der fahrlässigen Tötung und der unterlassenen Hilfeleistung angeklagt worden. Der Verdächtige ukrainischer Herkunft befinde sich in Untersuchungshaft, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch in Monaco mit. Ein Untersuchungsrichter habe die Ermittlungen übernommen. Die Todesursache sei vermutlich ein Sturz aus 13 Meter Höhe von einem Boulevard in den Hinterhof eines Gebäudes.

Textgröße ändern: