Deutsche Tageszeitung - SPD-Chef Klingbeil als "Dreck" beleidigt: Hamburger Gericht verwarnt 65-Jährigen

SPD-Chef Klingbeil als "Dreck" beleidigt: Hamburger Gericht verwarnt 65-Jährigen


SPD-Chef Klingbeil als "Dreck" beleidigt: Hamburger Gericht verwarnt 65-Jährigen
SPD-Chef Klingbeil als "Dreck" beleidigt: Hamburger Gericht verwarnt 65-Jährigen / Foto: © AFP/Archiv

Wegen der Beleidigung des SPD-Bundesvorsitzenden Lars Klingbeil als "Dreck" hat ein Hamburger Amtsgericht einen Mann unter sogenanntem Strafvorbehalt verwarnt. Es verhängte nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Dienstag damit eine Art Geldstrafe zur Bewährung in Höhe von 900 Euro. Dieser muss der 65-Jährige erst bezahlen, wenn er erneut straffällig werden sollte.

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Zugleich erteilte das Amtsgericht dem Beschuldigten demnach die Auflage, 500 Euro zugunsten gemeinnütziger Zwecke zu zahlen. Dies muss der Mann sofort und unabhängig von der zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafe tun.

In dem Fall ging es laut Staatsanwaltschaft um ein von diesem im März vergangenen Jahres live über den Messengerdienst Telegram verbreitetes und danach öffentlich dort abrufbares Video. Darin bezeichnete der Mann den 47-jährigen SPD-Bundeschef, der inzwischen auch Vizebundeskanzler sowie Bundesfinanzminister ist, laut Anklageschrift als "Dreck".

Zur öffentlichen Verhandlung kam es, weil der Beschuldigte Widerspruch gegen einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe einlegte. In der Anklage ging es dabei auch noch um den Vorwurf des unerlaubten Besitzes eines in einer Garage an dessen Wohnanschrift gefundenen Gewehrs. Davon wurde er in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft am Dienstag allerdings freigesprochen. Es war ihm nicht nachzuweisen, dass er davon gewusst hatte.

Wegen der Beleidigung Klingbeils erschien dem Gericht nach Angaben der Sprecherin eine Verwarnung ausreichend, weil der Mann zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Die Anklage folgte demnach aus einer Anzeige, die aber nicht von Klingbeil oder einem von ihm autorisierten Vertreter eingereicht wurde. Weitere Angaben dazu wurden nicht gemacht.

Politiker und Amtsträger werden im Rahmen ihrer Amtsausübung zusätzlich zum normalen strafrechtlichen Ehrschutz zusätzlich durch Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs geschützt. Dieser ahndet Beleidigungen und Verleumdungen, die öffentlich mit Blick auf ihre Tätigkeit erfolgen.

(G.Khurtin--DTZ)

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