Deutsche Tageszeitung - Block-Prozess: Mitangeklagter Gerhard Delling weist Vorwürfe zurück

Block-Prozess: Mitangeklagter Gerhard Delling weist Vorwürfe zurück


Block-Prozess: Mitangeklagter Gerhard Delling weist Vorwürfe zurück
Block-Prozess: Mitangeklagter Gerhard Delling weist Vorwürfe zurück / Foto: © POOL/AFP

Im Prozess um die gewaltsame Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block hat deren mitangeklagter Lebensgefährte, der ehemalige ARD-Sportkommentator Gerhard Delling, die Anklagevorwürfe zurückgewiesen. Er habe in seinem Leben "nie etwas Strafbares getan", sagte der 66-Jährige am Dienstag vor dem Landgericht in Hamburg. Er habe sich "immer aus tiefer Überzeugung gegen Gewalt positioniert".

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Sein Anwalt David Rieks hatte bereits im Vorfeld erklärt, Delling sei weder an Planung noch Förderung des Tatgeschehens beteiligt gewesen. In dem Prozess geht es um die Verschleppung von zwei der vier gemeinsamen Kinder von Block und ihrem früheren Ehemann. An Silvester 2023/24 sollen die Kinder dem Vater von mehreren Männern in Dänemark entrissen und zur Mutter nach Deutschland gebracht worden sein, wo sie später der Polizei übergeben wurden. Hintergrund ist ein erbitterter Sorgerechtsstreit.

Block soll die Kindesentführung der Anklage zufolge gemeinsam mit einem Anwalt und einem israelischen Sicherheitsunternehmen organisiert haben. Neben Block sind noch mehrere mutmaßliche Mittäter angeklagt - darunter ein mutmaßlich an der Entführung direkt beteiligter Israeli. Wegen des Vorwurfs der Beihilfe steht auch Blocks neuer Lebensgefährte Delling vor Gericht.

Block wies die Vorwürfe vor Gericht zurück und sagte aus, sie habe die Entführung nicht in Auftrag gegeben. Die Verteidigung stellte die These in den Raum, das Sicherheitsunternehmen habe diese in der Hoffnung auf eine Entlohnung eigenmächtig geplant.

Delling soll laut Anklage die Reise von Block zum Übergabeort der entführten Kinder auf einem Bauernhof in Baden-Württemberg organisiert und in der Phase unmittelbar nach der Entführung gegenüber der deutschen Polizei falsche Angaben gemacht haben. Vor Gericht sagte er nun: "Aus meiner Sicht stand nie in Rede, etwas Ungesetzliches zu tun." Hätte er vorab etwas von einer illegalen Aktion zu Lasten Kinder gehört, wäre er "aktiv" dagegen eingeschritten, fügte Delling in seiner Aussage hinzu

(L.Møller--DTZ)

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