Deutsche Tageszeitung - Attacke im Streichelgehege: Tierpark haftet nicht für Ziege

Attacke im Streichelgehege: Tierpark haftet nicht für Ziege


Attacke im Streichelgehege: Tierpark haftet nicht für Ziege
Attacke im Streichelgehege: Tierpark haftet nicht für Ziege / Foto: © AFP

Die Krankenkasse einer bei einer Attacke eines Ziegenbocks im Streichelzoo verletzten Frau ist mit einer Klage gegen den Tierpark auf Schadenersatz gescheitert. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Stralsund muss der Tierpark nicht haften, da er alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen habe. Auch Besucher eines Streichelzoos müssten sich darauf einstellen, dass sie von Ziegen angerempelt werden könnten - dies sei "jedem vernünftigten Besucher" bewusst.

Textgröße ändern:

Die Frau war laut Urteil im Sommer 2023 in dem Tierpark und wurde dort nach ihrer eigenen Aussage von einem Ziegenbock mit den Hörnern in die Kniekehle gestoßen. Sie fiel dabei zu Boden und verletzte sich am Knie - die Krankenkasse wollte sich den durch die Verletzung entstandenen Schaden ersetzen lassen. Die Behandlung kostete nach Angaben der Krankenkasse mehrere zehntausend Euro.

Die Frau behauptete in der Klage, die Tiere in dem Streichelzoo seien ausgehungert und aggressiv gewesen. Ein besonders aggressives Verhalten der Tiere habe sich im Prozess aber nicht bestätigt, auch Hunger sei nicht als Ursache für die Attacke belegbar gewesen, urteilte das Landgericht.

Das Gericht befand vielmehr, dass der Kontakt mit Tieren auch den Kontakt mit tierischem Verhalten bedeute - dies sei spontan, willkürlich und zuweilen auch unerwartet und könne unter Umständen auch zu Gefahren für Menschen im Gehege führen. Ob der Kontakt gewünscht sei, könne jeder Besucher für sich entscheiden. Ein derartiges Vorkommnis sei durch einen Tierpark auch bei aller Sorgfalt nicht zu verhindern.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Urteil: Allergiemittel darf nicht mit "macht nicht müde" beworben werden

Ein Allergiemittel darf einem Urteil aus Hessen zufolge nicht mit der Aussage "macht nicht müde" beworben werden. Die Aussage ist irreführend, wie das Landgericht Frankfurt am Main am Freitag mitteilte. Grund für die Entscheidung ist, dass in den Fachinformationen Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen aufgeführt werden. (Az.: 2-06 O 135/26)

Amsel, Fink und Co.: Ab Freitag wieder Gartenvögel zählen

Der Naturschutzbund Nabu hat ab Freitag wieder zur Zählung von Gartenvögeln aufgerufen. Tierfreundinnen und -freunde können von einem festen Standort aus eine Stunde lang Vögel in Gärten, Parks oder auf Balkonen zählen und die beobachteten Arten beim Nabu melden. Die Aktion "Stunde der Gartenvögel" gibt es bereits zum 22. Mal.

Nana Mouskouri "kann nicht mehr so singen wie früher - nur ein bisschen"

Nana Mouskouri kann nach ihren eigenen Worten "nicht mehr so singen wie früher, nur ein bisschen". Eines Tages "verlässt einen das Singen dann ganz", sagte die 91 Jahre alte Künstlerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitagsausgabe). Zum 70. Jubiläum des Eurovision Song Contest (ESC) kommende Woche will sie nicht auftreten.

Trumps Sprecherin Leavitt hat Tochter geboren

Die Sprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, hat ihr zweites Kind geboren. Leavitt veröffentlichte am Donnerstag im Onlinedienst X ein Foto von sich mit ihrer Tochter. Sie heiße Viviana - kurz "Vivi" - und sei am 1. Mai zur Welt gekommen, erklärte die 28-Jährige.

Textgröße ändern: