Deutsche Tageszeitung - "Schockierend": Prinz Harry und andere Promis scheitern mit Klage gegen Boulevardmedien

"Schockierend": Prinz Harry und andere Promis scheitern mit Klage gegen Boulevardmedien


"Schockierend": Prinz Harry und andere Promis scheitern mit Klage gegen Boulevardmedien
"Schockierend": Prinz Harry und andere Promis scheitern mit Klage gegen Boulevardmedien / Foto: © AFP

Promis wie der britische Prinz Harry und Popstar Elton John sind mit ihrer Klage wegen fragwürdiger Recherchemethoden gegen die Mediengruppe Associated Newspapers Ltd. (ANL) gescheitert. Die Kläger hätten ihre Anschuldigungen gegen den Herausgeber von Boulevardzeitungen nicht bewiesen, urteilte am Dienstag der Londoner High Court. ANL sprach von einem "überwältigendem Sieg" in dem aufsehenerregenden Gerichtsverfahren, Harry nannte das Urteil "schockierend".

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In dem elfwöchigen Prozess sei es den Klägern nicht gelungen, "ihre vorgebrachten Anschuldigungen zu beweisen", erklärte Richter Matthew Nicklin in dem schriftlich veröffentlichten Urteil. Ihre Forderungen würden daher zurückgewiesen. Die Anwälte von Prinz Harry hatten "substantielle" Entschädigungszahlungen des Medienkonzerns an ihren Mandanten und die sechs übrigen Klägerinnen und Kläger verlangt. Dazu zählte außer Elton John auch die britische Schauspielerin Elizabeth Hurley.

ANL steht hinter den Zeitungen "Daily Mail" und "The Mail on Sunday". Harry, der jüngere Sohn des britischen Königs Charles III., und die übrigen Kläger hatten ANL unter anderem vorgeworfen, Privatdetektive angeheuert zu haben, um Autos und Wohnungen zu verwanzen sowie illegal private Telefongespräche abzuhören. Zudem hätten die Detektive falsche Identitäten angegeben, um an medizinische Unterlagen zu gelangen. ANL wies die Anschuldigungen in dem Prozess zurück.

Nach dem Urteil sprach der Medienkonzern von einem "überwältigendem Sieg" und einer "großartigen Rehabilitierung des Journalismus der 'Daily Mail'". Dass das Gericht "jede einzelne der 97 Anschuldigungen der Kläger" zurückgewiesen habe, zeige, dass es "die Rechtschaffenheit unserer Journalisten" bei der Informationsbeschaffung anerkenne. Die Vorwürfe, für die Recherche seien die Autos und Häuser der Kläger verwanzt worden, seien "reißerisch" und "absurd".

Prinz Harry kritisierte das Urteil dagegen als "völlig ungerechtfertigt". In einer Erklärung hieß es: "Wir sind vor dieses Gericht gezogen, um Gerechtigkeit zu erhalten und damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Doch wir haben weder das eine noch das andere bekommen."

Den Klägern stehen Ende Juli nun zwei weitere Gerichtstermine bevor, bei denen ihnen auch die Zahlung von Prozesskosten auferlegt werden könnte. ANL gab nach eigenen Angaben umgerechnet knapp 58 Millionen Euro für Verteidiger aus. "Wir werden versuchen, die offenen Fragen zu klären, einschließlich der Rückforderung der Kosten, die uns entstanden sind", erklärte ANL.

Harry hatte in dem Prozess im Januar in einer emotionalen Aussage den ANL-Medien vorgeworfen, das Leben seiner Frau Meghan "zur Qual" gemacht zu haben. Prinz Harry hat ein schwieriges Verhältnis zu den Medien - nicht zuletzt, weil seine Mutter Prinzessin Diana 1997 bei einem Autounfall infolge ihrer Verfolgung durch Paparazzi ums Leben gekommen war.

Es war nicht das erste Gerichtsverfahren, das der 41-Jährige gegen britische Medien anstrengte. Im Dezember 2023 erreichte er ein Urteil gegen den Verlag des Boulevardblatts "Daily Mirror". Im Januar 2025 erzielte er mit den Eigentümern der Boulevardzeitung "Sun" eine außergerichtliche Einigung.

Der in den USA lebende Harry war am Montag in London eingetroffen. Anlass des fünftägigen Besuchs sind die Vorbereitungen der Invictus Games 2027 in Birmingham. Harry, selbst früher Soldat, hatte die Sportwettkämpfe für verwundete Veteranen im Jahr 2014 ins Leben gerufen.

Harry und seine Frau Meghan hatten sich 2020 im Zuge eines Zerwürfnisses mit der königlichen Familie von ihren royalen Pflichten zurückgezogen und Großbritannien den Rücken gekehrt. Die Familie lebt heute in Meghans Heimat Kalifornien.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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