
Urteil in Frankfurter Verfahren um tödlichen Stoß von Jungen vor ICE erwartet

Im Verfahren um den tödlichen Stoß eines achtjährigen Jungen vor einen ICE wird am Freitag (12.00 Uhr) das Urteil des Landgerichts in Frankfurt am Main erwartet. Der mutmaßlich psychisch kranke Beschuldigte gilt wegen einer "krankhaften seelischen Störung" als schuldunfähig und soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Auch ein Gutachter sah im Verfahren die nötigen Umstände für eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie als gegeben an.
Der 41-Jährige soll das Kind und dessen Mutter Ende Juli 2019 im Frankfurter Hauptbahnhof absichtlich vor einen einfahrenden Zug gestoßen haben - die Frau konnte sich retten, der Junge wurde von dem ICE tödlich erfasst. Von dem Beschuldigten geht aus Sicht des Gutachters weiter erhebliche Gefahr aus. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in dem sogenannten Sicherungsverfahren Totschlag vor.
(O.Tatarinov--DTZ)