Deutsche Tageszeitung - Gutachten: Hessischer Datenschutz für Beamte nicht genau genug geregelt

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Gutachten: Hessischer Datenschutz für Beamte nicht genau genug geregelt


Gutachten: Hessischer Datenschutz für Beamte nicht genau genug geregelt
Gutachten: Hessischer Datenschutz für Beamte nicht genau genug geregelt / Foto: © AFP/Archiv

Die hessische Datenschutzregelung für Beamte ist einem juristischen Gutachten zufolge nicht genau genug. Sie genüge den Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung nicht, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um Datenschutz für Lehrkräfte bei Fernunterricht per Videokonferenz. (Az. C-34/21)

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Während der Schulschließungen in Deutschland in der ersten Zeit der Coronapandemie wurde der Unterricht vielerorts live über das Internet erteilt. Für die Klage des Hauptpersonalrats der hessischen Lehrkräfte war zuerst das Verwaltungsgericht Wiesbaden zuständig, dann ging die Zuständigkeit nach Frankfurt am Main. Die Frage ist, ob neben den Eltern auch die Lehrkraft dem Unterricht per Livestream zustimmen muss.

Schon das Wiesbadener Gericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH die Frage vor, ob das hessische Gesetz den europäischen Anforderungen genüge. Dies verneinte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona nun in seiner Einschätzung. Die Richterinnen und Richter am EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an dieses Gutachten halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für das Urteil wurde noch nicht genannt.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Internationaler Schlag gegen vorwiegend russische Cyberkriminelle

Das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main haben zusammen mit Ermittlern aus sechs anderen Ländern zu einem neuen internationalen Schlag gegen die weltweite Cyberkriminalität ausgeholt. Gegen 37 Tatverdächtige seien juristische Maßnahmen bis hin zu Haftbefehlen erwirkt worden, teilten die Ermittler am Freitag mit. An der international abgestimmten Aktion waren demnach von Montag bis Donnerstag Strafverfolger in den Niederlanden, Frankreich, Dänemark, Großbritannien, Kanada und den USA beteiligt.

Nach tödlichem Angriff in Washington: Mutmaßlicher Täter des Mordes beschuldigt

Nach dem tödlichen Schusswaffenangriff auf zwei Mitarbeiter der israelischen Botschaft vor dem Jüdischen Museum in Washington wird der mutmaßliche Täter des Mordes beschuldigt. Die Behörden stuften den Angriff auf den Deutsch-Israeli Yaron Lischinsky und die US-Bürgerin Sarah Lynn Milgrim "als terroristischen Akt und als Hassverbrechen" ein, sagte die kommissarische US-Staatsanwältin für den Bezirk Columbia, Jeanine Pirro, am Donnerstagabend (Ortszeit) vor Journalisten. Der Verdächtige erschien am Donnerstag erstmals vor Gericht.

Vier Tote bei schweren Überschwemmungen in Australien

Bei den schweren Überschwemmungen im Osten Australiens ist die Zahl der Todesopfer auf mindestens vier gestiegen. Wie die Behörden am Freitag mitteilten, wurden in den Hochwassergebieten etwa 400 Kilometer nördlich von Sydney inzwischen vier Leichen geborgen. Nachdem das Wasser am Freitagmorgen allmählich zurückzugehen schien, bereiteten sich die Bergungsmannschaften auf einen groß angelegten Rettungseinsatz vor.

Im Prozess zum Überfall auf Kim Kardashian stehen Urteile an

Im Prozess zum Raubüberfall auf US-Reality-Star Kim Kardashian in Paris stehen am Freitag (voraussichtlich am Abend) die Urteile an. Die Staatsanwaltschaft hatte zwischen sechs und zehn Jahren Haft für die zehn Angeklagten gefordert. Ihnen wird vorgeworfen, 2016 bei einem brutalen nächtlichen Überfall auf die Influencerin Schmuck im Wert von neun Millionen Euro erbeutet zu haben.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild