Deutsche Tageszeitung - Staatsanwalt fordert wegen Diebstahls aus Grünem Gewölbe mehrjährige Haftstrafen

Staatsanwalt fordert wegen Diebstahls aus Grünem Gewölbe mehrjährige Haftstrafen


Staatsanwalt fordert wegen Diebstahls aus Grünem Gewölbe mehrjährige Haftstrafen
Staatsanwalt fordert wegen Diebstahls aus Grünem Gewölbe mehrjährige Haftstrafen / Foto: © AFP/Archiv

Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden hat die Staatsanwaltschaft für fünf Angeklagte mehrjährige Haft- beziehungsweise Jugendstrafen gefordert. Für einen weiteren Angeklagten beantragte Staatsanwalt Christian Weber am Freitag vor dem Landgericht Dresden einen Freispruch, weil dieser ein Alibi für die Tatnacht hatte. Die Täter seien "mit erheblicher krimineller Energie und Rücksichtslosigkeit vorgegangen", sagte Weber in seinem Plädoyer.

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Konkret forderte die Staatsanwaltschaft für zwei Angeklagte sechs Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe und für einen weiteren fünf Jahre und zehn Monate Haft. Für zwei weitere Angeklagte wurden jeweils Jugendstrafen von sechs Jahren beziehungsweise viereinhalb Jahren beantragt.

In etwa vier Wochen soll die Verteidigung plädieren, das Urteil wird am 16. Mai erwartet. Die Angeklagten im Alter von 24 bis 29 Jahren stehen seit Januar 2022 wegen des Diebstahls historisch wertvoller Schmuckstücke aus dem Grünen Gewölbe vor Gericht.

Mitte Dezember beschlagnahmte die Polizei in Berlin einen erheblichen Teil der im November 2019 gestohlenen Beute. Teilweise sind die Schmuckstücke beschädigt, einige Teile wie die Große Brustschleife der Königin Amalie Auguste fehlen jedoch weiterhin. Die Angeklagten, die allesamt dem Berliner Clanmilieu angehören, gaben im Prozess zu deren Verbleib keinerlei Hinweise.

Die Rückgabe des Schmucks gehört zu einem vor Gericht ausgehandelten Deal, dem vier Angeklagte zustimmten. Sie gestanden eine Tatbeteiligung. Einer weiterer Angeklagter will nicht vor Ort in Dresden gewesen sein. Er räumte lediglich ein, unter anderem Äxte und Schneidegeräte in Berliner Baumärkten für einen Einbruch gestohlen zu haben. Der sechste Angeklagte wies ein Alibi vor.

(A.Stefanowych--DTZ)

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