Deutsche Tageszeitung - Gericht: Gebrochenes Bein beim Hund ist nicht die Schuld des Ballwerfers

Gericht: Gebrochenes Bein beim Hund ist nicht die Schuld des Ballwerfers


Gericht: Gebrochenes Bein beim Hund ist nicht die Schuld des Ballwerfers
Gericht: Gebrochenes Bein beim Hund ist nicht die Schuld des Ballwerfers / Foto: ©

Wenn sich ein Hund beim Springen nach einem Ball ein Bein bricht, ist das nicht die Schuld des Ballwerfers. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Es wies damit die Schadensersatzklage einer Halterin gegen ihren früheren Lebensgefährten ab.

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Laut Gericht hatte der Mann dem Hund zum ersten Geburtstag einen Fußball geschenkt. Anschließend spielte er mit dem Hund, der den geworfenen Ball zurückholen sollte. Nach etwa einer halben Stunde sprang das Tier so hoch in die Luft, dass es mit seinem gesamten Gewicht auf seinem linken Hinterbein aufkam und es sich brach.

Die Frau forderte daraufhin neben den Behandlungskosten 18.000 Euro Schadensersatz von dem Mann, weil der Hund durch die Verletzung nicht mehr zuchttauglich sei. Das Landgericht wies die Klage ab. Mit ihrer Beschwerde scheiterte die Halterin nun auch beim OLG.

Der Knochenbruch hänge nicht kausal mit dem Werfen des Balles zusammen und sei ein "gänzlich unwahrscheinliches Ereignis" gewesen, begründete das Gericht die Entscheidung. Grundsätzlich habe der Mann davon ausgehen können, dass der Hund "tiertypische Handlungen wie das Springen" ohne Verletzungen ausüben könne. Welches Verhalten für einen Hund typisch sei, gehöre in den Grundzügen zu allgemein bekannten Tatsachen.

Eine Verletzung sei ein allgemeines Lebensrisiko, führte das OLG weiter aus. Zudem sei nicht hinnehmbar, in einer vergleichbaren Situation einen spielenden Hund haftungsrechtlich besser zu behandeln als einen Menschen.

(Y.Leyard--DTZ)

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