Deutsche Tageszeitung - USA vollstrecken fünftes Todesurteil auf Bundesebene binnen zwei Monaten

USA vollstrecken fünftes Todesurteil auf Bundesebene binnen zwei Monaten


USA vollstrecken fünftes Todesurteil auf Bundesebene binnen zwei Monaten
USA vollstrecken fünftes Todesurteil auf Bundesebene binnen zwei Monaten / Foto: ©

In den USA ist am Freitag zum fünften Mal binnen zwei Monaten ein sogenannter Bundeshäftling hingerichtet worden. Der 45-jährige Keith Nelson starb nach Angaben seines Anwalts im Gefängnis von Terre Haute im Bundesstaat Indiana durch Verabreichung einer Spritze. Nelson war im Jahr 2003 wegen der Ermordung eines zehnjährigen Mädchens zum Tode verurteilt worden.

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Er hatte das Mädchen 1991 vor dessen Elternhaus im US-Bundesstaat Kansas entführt, vergewaltigt, erwürgt und im benachbarten Bundesstaat Missouri zurückgelassen.

Die meisten Kriminalfälle in den USA werden vor Gerichten auf Ebene der Bundesstaaten verhandelt, einige Prozesse finden allerdings vor Bundesgerichten statt. Nelsons Tat wurde vor einem Bundesgericht verhandelt, weil zwei Staaten betroffen waren.

Hinrichtungen auf Bundesebene waren nach einem Beschluss der Regierung von US-Präsident Donald Trump, einem Befürworter der Todesstrafe, nach 17-jähriger Unterbrechung Mitte Juli wieder aufgenommen worden. Trump, der sich bei der Präsidentschaftswahl am 3. November um eine zweite Amtszeit bewirbt, hat sich vor allem für die Vollstreckung der Todesstrafe ausgesprochen, wenn es sich um Mörder von Polizisten oder Kindern oder um Drogenhändler handelt.

Seit 1988 hatte es lediglich drei Vollstreckungen der Todesstrafe auf Bundesebene gegeben. Unter anderem wurde 2001 Timothy McVeigh hingerichtet, der 1995 beim Bombenanschlag in Oklahoma City 168 Menschen getötet hatte.

Auch von den US-Bundesstaaten vollstrecken nur noch wenige Todesurteile, die meisten davon im Süden der USA. Im Jahr 2019 wurden auf diese Weise 22 Menschen getötet. Die Unterstützung in der US-Bevölkerung für die Todesstrafe ist in den vergangenen Jahrzehnten zwar zurückgegangen. Bei konservativen Wählern steht aber nach wie vor eine breite Mehrheit hinter der Todesstrafe.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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