
Urteile im Islamistenprozess um Anschlagversuch im Bonner Bahnhof rechtskräftig

Zwei Jahre nach Ende des Düsseldorfer Islamistenprozesses um einen Anschlagsversuch auf dem Bonner Hauptbahnhof und ein Mordkomplott gegen einen Pro-NRW-Politiker ist die Verurteilung der vier Angeklagten rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revisionen des zu lebenslänglich verurteilten Haupttäters und der zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilten Mitangeklagten, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Freitag mitteilte. Die Urteile waren im April 2017 verkündet worden.
Der Hauptangeklagte Marco G. hatte laut damaligem Urteil im Dezember 2012 versucht, am Bonner Hauptbahnhof eine selbstgebaute Rohrbombe zu zünden. Der Sprengsatz explodierte damals nach Überzeugung der Richter nur deshalb nicht, weil die fragile Zündvorrichtung offenbar nach dem Abstellen der Tasche beschädigt worden war.
Zudem hatte sich G. dem Richterspruch zufolge mit seinen mit drei Mitangeklagten zu einer Terrorvereinigung zusammengeschlossen, die den damaligen Vorsitzenden der rechten Partei Pro NRW töten wollte. Das Attentat wurde kurz vor seiner geplanten Ausführung im März 2013 durch die Festnahme der vier Männer vereitelt.
Mir dem Anschlag auf den rechten Politiker wollte das Quartett laut damaliger Urteilsbegründung "gewaltsame Vergeltung" für das Zeigen von Mohammed-Karikaturen durch Pro-NRW-Mitglieder bei Demonstrationen üben.
(P.Tomczyk--DTZ)